Heimfall. Der Eigentümer ist berechtigt, von dem Erbbauberechtigten bzw. dessen Rechtsnach- folger, jeweils auf dessen Kosten, die Übertragung des Erbbaurechts auf sich oder einen von ihm zu benennenden Dritten zu verlangen, wenn
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Samples: Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag
Heimfall. Der Eigentümer ist berechtigt, von dem Erbbauberechtigten bzw. dessen Rechtsnach- folger, jeweils auf dessen Kosten, die Übertragung des Erbbaurechts auf sich oder einen von ihm zu benennenden Dritten zu verlangen, wenneinen
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