Herausgabe von Unterlagen Musterklauseln

Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten oder erstellt hat, einschließlich Kopien, herausgeben und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme oder Übergabe der Ergebnisse bzw. soweit eine Abnahme oder Übergabe aufgrund der Art der Ergebnisse nicht möglich ist, nach Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Herausgabe von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit übergeben werden, sind nach Beendigung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Dem Auftrag- nehmer steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Herausgabe von Unterlagen. (1) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Berater/Sachverständige auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für die Durchführung des Auftrages erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für: - Schriftwechsel zwischen dem Berater und dem Auftraggeber - Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift oder Abschrift bereits besitzt. Der Berater kann von Unterlagen, die er im Rahmen des Auftrages für den Auftraggeber erstellt hat (Handbücher, Anweisungen, Formulare, Statistiken), Ablichtungen oder elektronische Kopien anfertigen und zurückbehalten.
Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten oder erstellt hat, einschließlich Kopien, herausgeben, und zwar spätestens unverzüglich nach Beendigung des Vertrages.
Herausgabe von Unterlagen. 9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat J. V. Furrer GmbH sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.
Herausgabe von Unterlagen. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auf- trag haben die S&P-Gesellschaften auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftragge- ber von diesem oder für diesen erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwi- schen den S&P-Gesellschaften und dem Auftrag- geber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Ur- schrift oder Abschrift besitzt, sowie für die zu inter- nen Zwecken der S&P-Gesellschaften gefertigten Arbeitspapiere, Notizen etc. Die S&P- Gesellschaften können die Auslieferung ihrer Leis- tungen und Arbeitsergebnisse von der vollen Be- friedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung von Unterla- gen, Leistungen, Arbeitsergebnissen etc., insbe- sondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit
Herausgabe von Unterlagen. Bei Beendigung dieses Vertrages oder im Falle der Freistellung von der Dienstleistung hat der Geschäftsführer unverzüglich sämtli- che die Gesellschaft betreffenden Gegenstände und Unterlagen einschließlich etwaiger Abschriften und Kopien sowie den Firmenwagen an die Gesellschaft herauszugeben und die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionstüchtigkeit der herausgegebenen Gegenstände zu versi- chern. Die Geltendmachung eines Company matters. This obligation shall survive the Managing Director’s withdrawal from the services of the Company.
Herausgabe von Unterlagen. Der AN wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit der Bestellung von BSN erhalten oder erstellt hat, einschließlich Kopien, herausgeben und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme seiner Leistungen oder Übergabe der Ergebnisse bzw. soweit eine Abnahme oder Übergabe aufgrund der Art der Ergebnisse nicht möglich ist, nach Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten oder erstellt hat einschließ- lich Kopien herausgeben, und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme oder, soweit er sie zur Erfüllung etwaiger Mängelansprüche benötigt, unverzüglich nach dem Ende der Verjährung für die Mängelan- sprüche.
Herausgabe von Unterlagen. 14.1. DYNAbit ist verpflichtet, ihr überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmit- tel und Daten für die Dauer von drei Monaten nach Vertragsbeendigung aufzubewahren.