Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten oder erstellt hat, einschließlich Kopien, herausgeben und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme oder Übergabe der Ergebnisse bzw. soweit eine Abnahme oder Übergabe aufgrund der Art der Ergebnisse nicht möglich ist, nach Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Herausgabe von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit übergeben werden, sind nach Beendigung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Dem Auftrag- nehmer steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Herausgabe von Unterlagen. Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für die Durchführung des Auftrages erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für: - Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber - Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift oder Abschrift bereits besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er im Rahmen des Auftrages für den Auftraggeber erstellt hat (Handbücher, Anweisungen, Formulare, Statistiken), Ablichtungen oder elektronische Kopien anfertigen und zurückbehalten. Der Auftragnehmer bewahrt seine Aufzeichnungen, Ablichtungen und elektronischen Kopien, die sich auf die Beratung beziehen, fünf Jahre auf. Diese dienen ausschließlich dem Zweck, im Rahmen weiterer Verträge Wartung, Aktualisierung der Dokumente oder interne Qualitätsaudits durchzuführen.
Herausgabe von Unterlagen. 9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat J. V. Furrer GmbH sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.
Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten oder erstellt hat, einschließlich Kopien, herausgeben, und zwar spätestens unverzüglich nach Beendigung des Vertrages.
Herausgabe von Unterlagen. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag haben die SONNTAG-Gesellschaften auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftragge- ber von diesem oder für diesen erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen den SONNTAG-Gesellschaften und dem Auftraggeber shall be liable as joint and several debtors.
Herausgabe von Unterlagen. 10.1 Der Lieferant wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten oder erstellt hat einschliesslich Kopien herausgeben, und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme oder, soweit er sie zur Erfüllung etwaiger Mängelansprüche benötigt, unverzüglich nach dem Ende der Verjährung für die Mängelansprüche.
Herausgabe von Unterlagen. Alle Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft übergeben werden, wird er nach Beendigung dieses Vertrags unverzüglich zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
Herausgabe von Unterlagen. Bei Beendigung dieses Vertrages oder im Falle der Freistellung von der Dienstleistung hat der Geschäftsführer unverzüglich sämtli- che die Gesellschaft betreffenden Gegenstände und Unterlagen einschließlich etwaiger Abschriften und Kopien sowie den Firmenwagen an die Gesellschaft herauszugeben und die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionstüchtigkeit der herausgegebenen Gegenstände zu versi- chern. Die Geltendmachung eines Company matters. This obligation shall survive the Managing Director’s withdrawal from the services of the Company.
Herausgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer wird alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten oder erstellt hat einschließ- lich Kopien herausgeben, und zwar spätestens unverzüglich nach der Abnahme oder, soweit er sie zur Erfüllung etwaiger Mängelansprüche benötigt, unverzüglich nach dem Ende der Verjährung für die Mängelan- sprüche.