Löschung von Daten Musterklauseln

Löschung von Daten. Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop- Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Löschung von Daten. (1) Die Monitoringdaten werden 12 Monate gespeichert und anschließend überschrieben.
Löschung von Daten. Eine Löschung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt, wenn sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht hat und gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen sowie, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Löschung von Daten. Die von xxxxxxx.xxx verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser AGB ausdrücklich angegeben, werden die bei xxxxxxx.xxx gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
Löschung von Daten. ● Live-Kommunikationsdaten werden mit der Zustellung an den Endempfänger gelöscht, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt. ● Alle anderen Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck, für den sie ursprünglich verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt werden. ● Vertragsdaten können in einigen Fällen bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche gespeichert werden. In diesem Fall werden die Daten außerhalb des Live-Systems gespeichert. ● Die Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. In diesem Fall werden die Daten außerhalb des Live-Systems gespeichert. Typische Aufbewahrungsfristen sind: Die jährlichen Fristen enden immer am Ende des letzten Kalenderjahres. Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage Stundenzettel (allgemein) 2 Jahre § 16 Abs. 2 ArbZG Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen für Ansprüche § 15 Abs. 4 AGG, § 61 Abs. 1 ArbGG DEÜV-Zertifikat über Datenübertragungen bis zum Ende des auf den letzten Test folgenden Kalenderjahres § 25 DEÜV Doppelbesteuerungsbescheinigung 6 Jahre § 39b Abs. 6 i.V.m. § 41 Abs. 1 EStG Reisekostenerstattung 6 Jahre § 41 Abs. 1 EStG in Verbindung mit R 38 der Lohnsteuerrichtlinien Infektionsschutzgesetz - Gesundheitszeugnis und Abschlussdokumentation der Belehrung. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen § 43 Abs. 5 IfSG Lohnkonto (Steuer) 6 Jahre § 41 Abs. 1 EStG Lohnunterlagen (Sozialversicherung) bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die letzte Prüfung folgt § 28f Abs. 1 S. 1 SGB IV
Löschung von Daten. Wir können jederzeit die vollständige oder teilweise Löschung der in Ziffer 55 genannten Daten verlangen. Der AN wird in diesem Fall die Daten einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien vollständig von seinen Systemen löschen. Sofern Wir die Löschung im Zusammenhang mit einer Herausgabe verlangen, wird der AN die Daten sechs (6) Monate nach Überlassung an Uns oder, wenn Wir den AN zu einer früheren Löschung auffordern, unverzüglich löschen.
Löschung von Daten. Im Falle einer Vertragskündigung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die von ihm in der dSecureCloud gespeicherten Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages zu sichern. Unabhängig vom Kündigungsgrund und von der Vertragspartei, welche die Kündigung ausgesprochen hat, löscht der Auftragnehmer unverzüglich nach der Beendigung des Vertrages alle Daten des Auftraggebers, einschließlich der eventuell noch gemäß Pkt. 3.4.1 vorhandenen Datensicherungen. Eine Wiederherstellung von Daten ist nach dieser Löschung ausgeschlossen. Ausgenommen von der Löschung sind Daten, die vom Auftragnehmer zu Abrechnungszwecken über diese Frist hinaus benötigt werden oder soweit sie einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Für die Löschung der betriebenen virtuellen Server innerhalb der dSecureCloud während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
Löschung von Daten. Dieser Abschnitt gilt nur für Standard-Implementierungen. Wenn der Cloud-Service während eines Zeitraums von 120 Tagen nicht genutzt wird, behält IBM sich das Recht vor, die Kundeninhalte zu löschen.
Löschung von Daten. Nach Beendigung dieses Vertrages ist Marmind verpflichtet, dem Kunden alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die die Kontodaten enthalten, zu übermitteln oder auf Wunsch des Kunden zu vernichten. Sollte Marmind die Kontodaten in einem eindeutigen, technischen Format verarbeiten, so ist Marmind verpflichtet, die Daten nach Beendigung des Vertrages in diesem Format oder, falls vom Kunden gewünscht, in einem anderen, gängigen Format zu übergeben.
Löschung von Daten. Der Auftragnehmer gewährleistet, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen- den Daten an allen primären und sekundären Standorten des Auftragnehmers und seiner Nachun- ternehmer bei Beendigung des Vertrags unverzüglich und sicher zu löschen und zu vernichten, so dass diese nicht wiederhergestellt werden können. Ausnahmen bestehen nur bei Daten, zu deren Aufbewahrung der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist oder dies vertraglich geregelt wurde. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen des Auftraggebers nach.