Löschung von Daten Musterklauseln

Löschung von Daten. Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop- Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Löschung von Daten. (1) Die Monitoringdaten werden 12 Monate gespeichert und anschließend überschrieben. (2) Nach Kündigung der PRTG Leistung werden die Monitoring- daten spätestens sechs Monate nach Ende des Vertrages ge- löscht. Besteht ein Rechtsstreit zwischen den Parteien über die vertragliche Leistung oder sind noch Ansprüche offen, können Daten zu Beweiszwecken zurückgehalten werden.
Löschung von Daten. ● Live-Kommunikationsdaten werden mit der Zustellung an den Endempfänger gelöscht, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt. ● Alle anderen Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck, für den sie ursprünglich verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt werden. ● Vertragsdaten können in einigen Fällen bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche gespeichert werden. In diesem Fall werden die Daten außerhalb des Live-Systems gespeichert. ● Die Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. In diesem Fall werden die Daten außerhalb des Live-Systems gespeichert. Typische Aufbewahrungsfristen sind: Die jährlichen Fristen enden immer am Ende des letzten Kalenderjahres. Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage Stundenzettel (allgemein) 2 Jahre § 16 Abs. 2 ArbZG Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen für Ansprüche § 15 Abs. 4 AGG, § 61 Abs. 1 ArbGG DEÜV-Zertifikat über Datenübertragungen bis zum Ende des auf den letzten Test folgenden Kalenderjahres § 25 DEÜV Doppelbesteuerungsbescheinigung 6 Jahre § 39b Abs. 6 i.V.m. § 41 Abs. 1 EStG Reisekostenerstattung 6 Jahre § 41 Abs. 1 EStG in Verbindung mit R 38 der Lohnsteuerrichtlinien Infektionsschutzgesetz - Gesundheitszeugnis und Abschlussdokumentation der Belehrung. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen § 43 Abs. 5 IfSG Lohnkonto (Steuer) 6 Jahre § 41 Abs. 1 EStG Lohnunterlagen (Sozialversicherung) bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die letzte Prüfung folgt § 28f Abs. 1 S. 1 SGB IV
Löschung von Daten. Wir können jederzeit die vollständige oder teilweise Löschung der in Ziffer 55 genannten Daten verlangen. Der AN wird in diesem Fall die Daten einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien vollständig von seinen Systemen löschen. Sofern Wir die Löschung im Zusammenhang mit einer Herausgabe verlangen, wird der AN die Daten sechs (6) Monate nach Überlassung an Uns oder, wenn Wir den AN zu einer früheren Löschung auffordern, unverzüglich löschen.
Löschung von Daten. Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Löschung von Daten. Eine Löschung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt, wenn sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht hat und gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen sowie, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. (3) Der Vertragspartner sichert zu, sämtliche von ihm angemeldeten Personen über die Regelungen dieses § 6 informiert zu haben und dass diese dem Vorstehenden zugestimmt haben. Der Vertragspartner stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen der von ihm angemeldeten Personen aufgrund des Vorstehenden frei und trägt sämtliche insoweit anfallenden Kosten (inklusive Kosten der Rechtsverteidigung). § 7 Haftung des Veranstalters (1) Der Vertragspartner erkennt an, dass die Haftung des Veranstalters wie folgt begrenzt ist: (a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. (b) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. (c) Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Xxxxxxx aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
Löschung von Daten. Hiermit erkläre ich, dass ich die umseitige Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe:
Löschung von Daten. 1 Die erfassten Daten werden gemäss den nachfolgenden Grundsätzen ge- löscht: a. Die Datensätze werden, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erfor- derlich sind, umgehend, spätestens jedoch nach 10 Jahren gelöscht. b. Massgebend für den Beginn des Fristenlaufs ist der letzte Datenzuwachs zum letzten erfassten Ereignis. c. Daten zu einer Person werden von Amtes wegen gelöscht, sobald der Verdacht gegen sie wegen Beteiligung an Delikten gemäss Artikel 1 glaubhaft ausgeräumt werden konnte. d. Während des Vollzugs einer Strafe oder einer stationären Massnahme und während einer zivilrechtlichen Unterbringung steht der Fristenlauf still. 2 Daten über geschädigte Personen werden unabhängig von den Fristen nach Absatz 1 von der Zentralstelle von Amtes wegen gelöscht oder anonymisiert, sobald der Bearbeitungszweck es erlaubt. 1) SR 312.0
Löschung von Daten. Dieser Abschnitt gilt nur für Lite-Implementierungen. Wenn der Cloud-Service während eines Zeitraums von 120 Tagen nicht genutzt wird, behält IBM sich das Recht vor, die Kundeninhalte, einschließlich der kundenspezifischen Modelle, zu löschen. Wenn der Kunde sich dazu entschließt, die vorab trainierten Inhalte zu verwenden, kommen zusätzlich die folgenden Bedingungen zur Anwendung: IBM erteilt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare, weltweite, abgegoltene und (nur im Falle der Beendigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung) widerrufliche Lizenz, die mit den vorab trainierten Inhalten bereitgestellten Äußerungen ausschließlich für interne (kundeneigene) Zwecke und nur zur Verbesserung, Erweiterung oder kundenspezifischen Anpassung des Trainings des IBM Cloud-Service zu verwenden, auszuführen, zu reproduzieren, vorzuführen und zu ändern. Alle vom Kunden vorgenommenen Verbesserungen oder Erweiterungen der vorab trainierten Inhalte werden wie Kundeninhalte behandelt. Vorab trainierte Inhalte dürfen nicht weitergegeben oder getrennt vom IBM Cloud-Service genutzt werden. IBM übernimmt keine Verantwortung für die Trainingsdaten, die durch die Nutzung und Änderung der vorab trainierten Inhalte durch den Kunden entstehen, und IBM Gewährleistungen kommen nicht zur Anwendung. IBM übernimmt keine Verantwortung für die Wartung oder Unterstützung der geänderten Bibliothek mit den vorab trainierten Inhalten, in der die Verbesserungen, Erweiterungen oder kundenspezifischen Anpassungen des Kunden enthalten sind. Äußerungen sind Begriffe und Redewendungen für bestimmte Intentionen, die als Grundlage für das Training der IBM Cloud-Services dienen. Intentionen sind der Zweck oder das Ziel, das in einer Eingabe ausgedrückt wird, wie beispielsweise die Beantwortung einer Frage oder die Verarbeitung einer Rechnungszahlung. Durch das Erkennen der Intention, die in einer Eingabe ausgedrückt wird, kann der IBM Cloud-Service den korrekten Dialogablauf für die Reaktion auf die Eingabe wählen.
Löschung von Daten. 7.1 Die Löschung der im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten erfolgt jederzeit auf Weisung des Auftraggebers und bei Beendigung des Hauptvertrages ent- sprechend der Regelung im Hauptvertrag (Ziffer 14.3), sofern jeweils keine für oqio relevanten ge- setzlichen Aufbewahrungsfristen einschlägig sind. Für die Wahrung der den Auftraggeber betreffen- den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber verantwortlich. 7.2 Sofern im Zuge der Datenverarbeitung Datenträger vom Auftraggeber überlassen worden sind, wird oqio diese spätestens mit Beendigung des Hauptvertrages zurückgeben.