Hinweis zu Finanz- und Währungsangaben Musterklauseln

Hinweis zu Finanz- und Währungsangaben. Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzinformationen sind den geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahre sowie dem ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschluss der Gesellschaft für den zum 30. Juni 2022 endenden 6-Monatszeitraum entnommen oder aus diesen Quellen abgeleitet worden. Die Kon- zernabschlüsse der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 enden- den Geschäftsjahre wurden nach den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind („IFRS“), und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deut- schen gesetzlichen Vorschriften erstellt. Der ungeprüfte verkürzte Konzernzwischenabschluss der Ge- sellschaft für den zum 30. Juni 2022 endenden 6-Monatszeitraum wurde nach IFRS für Zwischenbe- richterstattung (IAS 34) erstellt. Sofern Finanzinformationen in den Tabellen in diesem Prospekt als „geprüft“ gekennzeichnet sind, be- deutet dies, dass diese den oben angeführten geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft entnom- men wurden. Die Bezeichnung "ungeprüft" wird in den Tabellen in diesem Prospekt verwendet, um Finanzinformationen zu kennzeichnen, die nicht den oben angeführten geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft entnommen wurden, sondern dem oben angeführten ungeprüften verkürzten Konzern- zwischenabschluss der Gesellschaft entnommen oder daraus abgeleitet wurden oder auf Berechnun- gen von Finanzinformationen aus den oben genannten Quellen basieren. Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR“, und Währungsangaben in tausend Euro wurden mit „TEUR“ vor dem Betrag kenntlich gemacht und abge- kürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmän- nisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Um- ständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Zwischen- oder Ge- samtsummen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.