Hochladungsmauer u.a. Musterklauseln

Hochladungsmauer u.a.. Die in die Lernplattform hochgeladenen Lernmaterialien dienen zur Informationsvermittlung und erlauben den Lernenden, neben dem im Präsenzunterricht erarbeiteten Xxxxx weitere Materialien zu rezipieren. Indem sie den angegebenen Links folgen, können sie individuell und entdeckend lernen und noch mehr Kenntnisse erwerben. Dadurch wird ihr deklaratives Sprach- und auch Weltwissen verstärkt. Mit den bereitgestellten Übungen und Übungssystemen werden beide, deklaratives und prozedurales Wissen erweitert, die verschiedenen Aspekte der Sprechförderung – Aufbau, Strukturierung, Simulation und Formulation – werden auch verstärkt. Die Tatsache, dass die Xxxxxx auch Aktivitäten hochladen dürfen, fördert ihre Selbstverantwortung an ihrem Lernprozess. Das Angebot der menschlichen Sprachverarbeitung dient als Simulationsmöglichkeit in unterschiedlichen Kontexten. Dabei haben die Lerner besonders in Anfangsstufen auch eine weitere Möglichkeit, eine Bewertung ihrer Aussprache, ihrer grammatischen Kenntnisse und ihrer lexikalischen Anwendung zu bekommen. Die vorhandenen Spiele bestärken das spielerische Lernen, ermöglichen eine belehrende Entspannung und tragen zur Gestaltung einer freundlichen Lernumgebung bei. Die eingebauten Wörterbücher gelten als permanente Hilfestellung für die Benützer. Darüber hinaus ebnet dieses Learning-Management-System den Weg zur Verstärkung der Autonomie der Lernenden, die dann am gewünschten Ort und zur gewünschter Zeit arbeiten können – was die Übungen und Aktivitäten der Plattform angeht, denn die Forderungen des Präsenzunterrichts bleiben. Sie übernehmen, wie oben erwähnt, die Hauptverantwortung ihres Lernprozesses und haben die Möglichkeit diesen in einer dynamischen Umgebung fortzuführen. Sie können Aktivitäten je nach den individuellen Bedürfnissen durchführen, welche dem Lehrer auch sichere Orientierungen für die Gestaltung der nächsten Unterrichte und Lerninhalten geben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.