Honorar und Nebenkosten Musterklauseln

Honorar und Nebenkosten. Die Rechnungsstellung für die gesamten Leistungen (inkl. Nebenkosten) erfolgt in der Regel pro Teilphase. Für Teilphasen mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 3 Monaten können monatliche Abschlagszahlungen mit den erforderlichen Leistungsausweisen und Belegen in Rechnung gestellt werden. Für jede vereinbarte Teilphase ist spätestens zwei Monate nach Erbringung der letzten Leistung eine Über- sicht zu erstellen, die durch ein prüffähiges Verzeichnis der erbrachten Leistungen zu dokumentieren ist und dem Auftraggeber einen Überblick über sämtliche vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sowie über die erhaltenen und die noch ausstehenden Zahlungen gibt.
Honorar und Nebenkosten. Das Honorar und die möglicherweise anfallenden Nebenkosten sind der Anlage Honorartabellezu entnehmen.
Honorar und Nebenkosten. 10.1. Für die Herstellung der Bilder und die Übertragung der Nutzungsrechte erhält der Bildautor das vereinbarte Honorar. Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, kann der Bildautor das übliche und angemessene Honorar verlangen.
Honorar und Nebenkosten. Gemäss Angebot vom…. vermesungstechnische und planerische Arbeiten (Phasen 1 bis 4 sowie Phase 6) Fr.……………………………………... Kulturtechnische Bauarbeiten und ökologische Baumassnahmen (Phase 7) Fr………………………………………. Mwst zum Satz von zurzeit 7.6 % Fr……………………………………….
Honorar und Nebenkosten. Der Referent erhält vom Veranstalter für die o.g. erbrachte Leistung ein Honorar in Höhe von xxx,- € (zzgl. 19% MwSt). Zusätzlich werden vom Veranstalter die im Rahmen von An- und Abreise anfallenden Fahrtkosten gemäß Nachweis durch entsprechende Rechnungsstellung erstattet. Zu- grunde gelegt werden grundsätzlich 0,30 €/ km, zzgl. 19% MwSt., unabhängig von der tatsächlichen Reiseart. Der Veranstalter übernimmt zudem etwaig anfallende Über- nachtungskosten (Hotel, Kategorie ab 3-Sterne). Zahlungsbedingung: Rechnungen werden nach Leistungserbringung und Rechnungs- eingang mit folgendem Zahlungsziel beglichen: 60 Tage. Der Referent sorgt selbst für ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversiche- rung sowie für eine ordnungsgemäße Regelung der steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus den Honorarzahlungen ergeben. Optionale Zusatzangebote Beratungen, Podiumsdiskussionen, das Erstellen von schriftlichen Zusammenfassun- gen, Zeitungsinterviews, o.ä., sind nicht Teil dieser Vereinbarung, können aber als Extraleistung vereinbart werden (bitte ankreuzen, wenn relevant): □ schriftliche, i.d.R. mehrseitige Zusammenfassung, einschl. der Verbreitung (digital oder als Print) innerhalb des Unternehmens/ der Organisation (Veran- stalter) 250,- €, zzgl. 19% MwSt. □ Beratungen in mündlicher und/ oder schriftlichen Form, einschl. Diskussionsrun- den, o.ä. bezüglich der Veranstaltung oder Transfervermittlung der Inhalte in den Alltag 300,- €, zzgl. 19% MwSt. □ weitere durch den Veranstalter gewünschte Leistungen nach Bestimmung des zeitlichen Aufwandes und Vereinbarung einer entsprechenden Honorierung Kündigung und Ausfallvereinbarungen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus triftigen Gründen abzusagen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung gelten folgende Vergütungsansprü- che: □ Bei einer ordentlichen Kündigung 8 Wochen oder länger vor der Veranstaltung fällt kein (Ausfall-)Honorar zugunsten des Referenten an. □ Bei einer ordentlichen Kündigung 2 bis 8 Wochen vor der Veranstaltung erhält der Referent 50% des vereinbarten Honorars, (ohne Reise- oder Über- nachtungskosten). □ Bei einer ordentlichen Kündigung weniger als zwei Wochen vor der Veranstal- tung erhält der Referent 100% des vereinbarten Honorars, (ohne Reise- oder Übernachtungskosten). Bis dahin entstandene Kosten, bspw. durch Reisebuchungen oder Hotelreservierun- gen/ Stornogebühren sind hiervon ausgenommen und werden in jedem Fall in vollem Umfang durch den Veranstalter erstatte...
Honorar und Nebenkosten. 6.1 Der Designer hat Recht auf ein Honorar für die Ausführung des Auftrags. Dies kann sich nach einem Stundensatz berechnen oder eine Beratungsgebühr, eine Pauschale oder aber eine andere zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung sein.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.