Hydraulischer Abgleich Musterklauseln

Hydraulischer Abgleich. Um eine einwandfreie Wärmeverteilung in der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach VOB Teil C / DIN 18380 vorzunehmen. Der hydraulische Abgleich ist eine wichtige Voraussetzung für die ausreichende und wirtschaftliche Beheizung. Der Kunde bringt den swt den Nachweis der Funktionsfä- higkeit der Kundenanlage durch einen Abnahmeversuch. Es sind Stellgeräte mit Voreinstellmöglichkeit einzusetzen, Thermostatventile nach AGFW FW 507. Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage erfolgen. Stellgeräte ohne Voreinstellmöglichkeit ( Anschluss von Altanlagen) sind gegen solche mit Voreinstellmöglichkeit auszutauschen. Alternativ können im Rücklauf des Heizkör- pers für den jeweiligen Heizmittelvolumenstrom geeignete Verschraubungen mit re- produzierbarer Voreinstellmöglichkeit nachgerüstet werden. Für die Dimensionierung und notwendigen Voreinstellungen der Stellgeräte sind der zugehörige Volumenstrom und Differenzdruck maßgebend. Die Ventilautorität soll bei Thermostatventilen mindestens 30 %, bei allen anderen Re- gelventilen mindestens 50 % betragen. Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät ( Thermostatventil) den vom Hersteller für geräuscharmen Betrieb zugelassenen Wert nicht übersteigt. Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schlie- ßen können. Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegren- zung (Strangregulierung) erforderlich werden. Eine strangweise Differenzdruckrege- lung ist zu bevorzugen.
Hydraulischer Abgleich. Es sind Stellgeräte (z. B. Thermostatventile gemäß AGFW Merkblatt Nr. 5/7) mit Voreinstellmög- lichkeit einzusetzen. Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage (siehe auch Punkt 7.4) erfolgen. Für die Dimensionierung und notwendige Voreinstellung der Stellgeräte sind der zugehörige Vo- lumenstrom und Differenzdruck maßgebend. Es ist darauf zu achten, dass die Ventilautorität min- destens 50 % beträgt. Eine Veränderung der Voreinstellung ist ohne Zustimmung der SWB nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät (z. B. Thermostatventil) den vom Hersteller für geräuschfreien Betrieb zugelassenen Wert nicht übersteigt. Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen kön- nen. Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegrenzung (Strangregulierung) erforderlich werden.
Hydraulischer Abgleich. Es sind Stellgeräte mit Voreinstellmöglichkeit einzusetzen, z. B. Thermostatventile nach AGFW FW 507. Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage erfolgen. Stellgeräte ohne Voreinstellmöglichkeit (z. B. Anschluss von Altanlagen) sind gegen solche mit Voreinstellmöglichkeit aus- zutauschen. Alternativ können im Rücklauf des Heizkörpers für den jeweiligen Heizmittelvolumenstrom geeignete Ver- schraubungen mit reproduzierbarer Voreinstellmöglichkeit nachgerüstet werden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen aus 10.2.2. Neuanlagen sind grundsätzlich im Zweileitersystem auszuführen. Der Anschluss bestehender Einrohrsysteme ist in Abstimmung mit dem FVU möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen aus 10.2.3. Die Wärmeleistung der Heizflächen ist nach DIN EN 442 in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtempe- raturen zu bestimmen. Bei Neuanlagen muss die Rücklauftemperatur aus der maximal zulässigen Netz- Rücklauftempe- ratur (s. Datenblatt) abzüglich der Grädigkeit des Wärmeübertragers ermittelt und in die Berechnung eingesetzt werden. Einlagige Konvektoren oder Heizflächen mit ähnlicher Betriebscharakteristik sollten nicht eingesetzt werden. Der Anschluss von Flächenheizsystemen ist dem FVU bekannt zu geben. Beim Einsatz von Heizflächen aus Aluminiumlegierungen darf aus Korrosionsschutzgründen der pH-Wert des Heizmittels 8,5 nicht überschreiten. Es sind möglichst Armaturen mit flachdichtenden Verschraubungen oder Flansche in DIN-Baulängen einzusetzen. Für die vom Heizmittel durchströmten Anlagenteile sind nicht zugelassen: – Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf, – Umschalt-, Bypass oder Mischventile, die Vorlaufwasser unausgekühlt in den Rücklauf abströmen lassen. – Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf – hydraulische Weichen. Hausanlagen sind mit Füll-, Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen auszurüsten. Diese müssen durch Kappen oder Stop- fen fest verschlossen sein. In die Verteilungsstränge sollten im Vor- und Rücklauf Strangregulierventile mit Entleerung eingebaut werden, im Rücklauf mit reproduzierbarer Voreinstellung. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen. Ausdehnungsgefäße müssen so mit dem Wärmeübertrager verbunden sein, dass ein unbeabsichtigtes Absperren ausge- schlossen ist. Für die Auswahl der Werkstoffe, Verbindungselemente und Bauteile sind die Druck- und Temperaturverhältnisse sowie die Wasserqualität der Hausanlage maßgebend.
Hydraulischer Abgleich. Um eine einwandfreie Wärmeverteilung in der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach VOB Teil C / DIN 18380 vorzunehmen. Für die Dimensionierung und notwendige Voreinstellung der Stellgeräte sind der zugehörige Volumenstrom und Differenz- druck maßgebend. Die Ventilautorität soll bei Thermostatventilen mindestens 30 %, bei allen anderen Regelventilen mindestens 50 % betra- gen. Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät den vom Hersteller für geräuscharmen Betrieb zugelassenen Wert nicht übersteigt. Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen können. Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegrenzung (Strangregulierung) erforder- lich werden. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen. Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Temperaturen in der Hausanlage auszulegen und so auszuführen, dass möglichst nur geringe Kräfte auf die Hausstation übertragen wer- den. Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gelten die Dämmschichtdicken der Energieeinsparverordnung. Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen sind so zu dimensionieren, dass die Anforderungen des Schallschutzes im Hoch- bau (DIN 4109) eingehalten werden. Beim Einsatz von Kunststoffrohren in der Hausanlage müssen diese wegen möglicher Sauerstoffdiffusion über einen zu- sätzlichen Wärmeübertrager eingebunden sein. Die Wärmeleistung der Heizregister ist in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestim- men. Bei Neuanlagen darf höchstens die maximal zulässige Rücklauftemperatur (s. Datenblatt) abzüglich der Grädigkeit des Wärmeübertragers in die Berechnung eingesetzt werden. S. Abschnitt 9.2.5. S. Abschnitt 9.2.6.
Hydraulischer Abgleich. Um eine einwandfreie Wärmeverteilung in der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach VOB Teil C / DIN 18380 vorzunehmen.

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