Höhe der Beiträge. 1 Die Beiträge für die Weiterbildung und den Gesundheitsschutz werden von der Zentralen Paritätischen Berufskommission zusammen mit dem GAV- Vollzugskostenbeitrag gemäss Artikel 48 gesamthaft erhoben.
Höhe der Beiträge. 1. Die Höhe der Beiträge führt der Vorsorgeplan auf. Der Arbeitnehmer bezahlt höchstens 50% der gesamten Beiträge. Vorbehalten bleibt Artikel 7. Der Arbeitgeber kann sich im Anschlussvertrag verpflichten, einen höheren Beitragsanteil zu übernehmen.
Höhe der Beiträge. 22.1 Die Beiträge der Versicherten werden in Prozenten des versicherten Lohns festgelegt. Massgeblich ist der von ihnen gewählte Beitragsplan (siehe Xxxxxx X).
Höhe der Beiträge. Der Bund übernimmt 50 Prozent der effektiven Kosten7, die der SRG aufgrund der vorliegenden Leistungsvereinbarung und der finanziellen Beteiligung des Bundes nach Ziffer 3.5 entstehen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Ge- nehmigung des entsprechenden Zahlungsrahmens und der entsprechenden Voran- schlagskredite durch das Parlament. Der finanzielle Rahmen der subventionierten Leistungen wird erstellt auf der Basis der detaillierten Budgets und des mittelfristigen Finanzplans der vier Mandate der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung; diese Dokumente finden sich im Anhang, der integraler Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung ist. Die SRG sorgt dafür, dass ihr Beitrag 50 Prozent der effektiven Gesamtkosten nicht übersteigt. Kann ein Überschreiten nicht verhindert werden, so erläutert die SRG die Gründe dafür im Jahresbericht. Für die Dauer der Leistungsvereinbarung sind folgende Beiträge des Bundes vorge- sehen, wobei das jeweilige Jahrestotal als pro Position verbindliches Kostendach zu verstehen ist. Die Beiträge des Bundes zugunsten von TV5Monde werden der SRG in Euro überwiesen, nachdem die SRG diese TV5Monde überwiesen hat. Überschüsse aus dem Vorjahr werden mit den laufenden Beitragsverpflichtungen im vierten Quartal verrechnet. Für die Periode 2021–2022 ergeben sich für den Bund folgende Beträge: 7 Anrechenbar sind nur Aufwendungen, die tatsächlich entstanden und die für die zweck- mässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind (vgl. Art. 14 Abs. 1 SuG). 2021 2022 Total (CHF) xxxxxxxxx.xx 8 767 000 8 854 500 17 621 500 3Sat 3 811 500 3 849 500 7 661 000 xxxxxxxxxx.xx 000 000 000 500 982 500
Höhe der Beiträge. Die jährlichen Beiträge setzen sich zusammen aus:
Höhe der Beiträge. (Art. 14)
Höhe der Beiträge. 1 Der Versicherte, welche gemäss dem Anhang A oder B versichert ist, kann jährlich, jeweils mit Wirkung auf den 1. Januar, bzw. beim Eintritt zwischen zwei Sparvarianten ("Standardplan" und "Standardplan plus") wählen. Die Höhe des Beitrags des Arbeitgebers sowie des Risikobeitrags bleibt ungeachtet der Planwahl gleich.
Höhe der Beiträge. (vgl. Art. 17) Die Beiträge des Versicherten betragen (in % des versicherten Lohns): Xxxxx Xxxxxx- beitrag Umlage- beitrag Standardplan Sparbeitrag Total Beiträge – 24 1.10 % -- – 1.10 % 25 – 34 1.10 % -- 3.50 % 4.60 % 35 – 44 1.10 % -- 5.00 % 6.10 % 45 – 54 1.10 % -- 7.50 % 8.60 % 55 – 64/65 1.10 % -- 9.00 % 10.10 % Die Beiträge des Arbeitgebers betragen (in % des versicherten Lohns): Xxxxx Xxxxxx- beitrag Umlage- beitrag Sparbeitrag Total Beiträge – 24 1.10 % 0.75 % – 1.85 % 25 – 34 1.10 % 0.75 % 3.50 % 5.35 % 35 – 44 1.10 % 0.75 % 5.00 % 6.85 % 45 – 54 1.10 % 0.75 % 7.50 % 9.35 % 55 – 64/65 1.10 % 0.75 % 9.00 % 10.85 % (vgl. Art. 19) Die Höhe der zusätzlichen Einkaufssummen auf das Sparkonto entspricht höchstens dem Maximalbetrag gemäss nachstehender Tabelle, abzüglich des vorhandenen Sparkontos. Massgebend ist der zum Zeitpunkt des Einkaufs versicherte Lohn. Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um die Guthaben der Säule 3a, soweit es die Grenze gemäss Art. 60a Abs. 2 BVV2 übersteigt, sowie um allfällige nicht in die Pensionskasse eingebrachte Austrittsleistungen. Dem Versicherten wird empfohlen, die Steuerabzugsfähigkeit gegebenenfalls mit der zuständigen Steuerbehörde abzuklären. Die Pensionskasse kann diesbezüglich keine Verantwortung übernehmen. Alter Maximalbetrag des Sparkontos in Prozent des versicherten Lohns Alter Maximalbetrag des Sparkontos in Prozent des versicherten Lohns 25 7.00% 45 221.99% 26 14.14% 46 241.43% 27 21.42% 47 261.26% 28 28.85% 48 281.48% 29 36.43% 49 302.11% 30 44.16% 50 323.15% 31 52.04% 51 344.62% 32 60.08% 52 366.51% 33 68.28% 53 388.84% 34 76.65% 54 411.62% 35 88.18% 55 437.85% 36 99.94% 56 464.61% 37 111.94% 57 491.90% 38 124.18% 58 519.74% 39 136.67% 59 548.13% 40 149.40% 60 577.09% 41 162.39% 61 606.64% 42 175.64% 62 636.77% 43 189.15% 63 667.50% 44 202.93% 64 698.85% 65 730.83% Zwischenwerte werden auf Monate linear interpoliert. (vgl. Art. 24, Art. 43 und Art. 49) Für Versicherte, die bereits per 31. Dezember 2019 in der Pensionskasse versichert waren, sind zur Berechnung der Altersrente die folgenden Umwandlungssätze massgebend: Pensionierungsalter im Jahr 2021 im Jahr 2022 im Jahr 2023 im Jahr 2024 ab dem Jahr 2025 58 4.40 % 4.20 % 4.00 % 3.80 % 3.60 % 59 4.60 % 4.40 % 4.20 % 4.00 % 3.80 % 60 4.80 % 4.60 % 4.40 % 4.20 % 4.00 % 61 5.00 % 4.80 % 4.60 % 4.40 % 4.20 % 62 5.20 % 5.00 % 4.80 % 4.60 % 4.40 % 63 5.40 % 5.20 % 5.00 % 4.80 % 4.60 % 64 5.60 % 5.40 % 5.20 % 5.00 % 4.80 % 65 5.80 % 5.60 % 5.40 % 5...
Höhe der Beiträge. 1Die Beiträge werden je Bildungsgang differenziert nach Vollzeit- und Teilzeitausbildung in Form von Semes- terpauschalen pro Studierende beziehungsweise Studierenden festgelegt. 2Für die Festlegung der Höhe der Pauschalbeiträge gemäss Absatz 1 gelten folgende Grundsätze:
Höhe der Beiträge. 1. Die Höhe und Zusammensetzung der durch die versicherte Person und den Arbeitgeber zu erbringenden Beiträgen sind im Vorsorgeplan festgehalten. Dabei muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens gleich hoch oder höher sein wie die gesamten Beiträge aller versicherten Personen.