Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung Musterklauseln

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung wird die LBS so gestellt, als ob der Kredit für die Dauer der geschützten Zinserwartung planmäßig fortgeführt worden wäre. Die geschützte Zinserwartung endet mit Ablauf der jeweils aktuell vereinbarten Sollzinsbindung, maximal jedoch zehn Jahre und sechs Monate nach dem vollständigen Empfang des Kredites. Wird nach dem Empfang des Kredites eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die LBS erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dabei wendet die LBS die „Aktiv/Passiv-Methode“ an. Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Differenz zwischen dem vertraglich geschuldeten Sollzins und der Rendite einer Wiederanlage der freigewordenen Beträge in sichere Kapitalmarkttitel (Hypothekenpfandbriefe mit Renditen gemäß Statistik der Deutschen Bundesbank). Hierbei ist nach dem Zahlungsstrom-Modell (“Cash-Flow-Methode”) zu berücksichtigen, dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum Ende der geschützten Zinserwartung an die LBS geflossen wären (laufzeitkongruente Wiederanlage). Bei dieser Berech- nung wird von Folgendem ausgegangen: – Berücksichtigung der sich durch die Tilgung verringernden Xxxxxxxxxxxx; – schadensmindernde Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte und Tilgungsprozentsatz- wechseloptionen. Sofern ein Disagio/Agio vereinbart wurde, wird das auf die restliche Dauer der geschützten Zinserwartung entfallende Disagio/Agio in die Berechnung einbezogen. Außerdem wird die LBS gegebenenfalls erhobene sonstige laufzeitabhängige und/oder laufzeitunabhängige Kosten anteilig entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädi- gung abziehen. Ferner werden die zukünftig entfallenden Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen. Die bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ermittelten Beträge werden auf den Rückzahlungs- zeitpunkt abgezinst.
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Verbleibende Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Kündigung zum regulären Vertragsende* = 70% = 60% = 50% = 40% = 30% = 20% 60% der verbleibenden Monatsraten 55% der verbleibenden Monatsraten 50% der verbleibenden Monatsraten 45% der verbleibenden Monatsraten 40% der verbleibenden Monatsraten 35% der verbleibenden Monatsraten *) Anmerkung: Die verbleibende Restlaufzeit wird in Monaten berechnet. Bei ungeraden Monaten wird immer aufgerundet.
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung wird die LBS so gestellt, als ob der Kredit für die Dauer der geschützten Zinserwartung planmäßig fortgeführt worden wäre. Die geschützte Zinserwartung endet mit Ablauf der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Sollzinsbindung, maximal jedoch zehn Jahre und sechs Monate nach dem voll- ständigen Empfang des Kredites. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die LBS erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dabei wendet die LBS die „Aktiv/Passiv-Methode“ an. Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Differenz zwischen dem vertraglich geschuldeten Sollzins und der Rendite einer Wiederanlage der freigewordenen Beträge in sichere Kapitalmarkttitel (Hypothekenpfandbriefe mit Renditen gemäß Statistik der Deutschen Bundesbank). Hierbei ist nach dem Zahlungsstrom-Modell (“Cash-Flow-Methode”) zu berücksichtigen, dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum Ende der geschützten Zinserwartung an die LBS geflossen wären (laufzeitkongruente Wiederanlage). Bei dieser Berechnung wird von Folgendem ausgegangen: – Berücksichtigung der sich durch die Tilgung verringernden Xxxxxxxxxxxx; – schadensmindernde Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte und Tilgungsprozentsatz- wechseloptionen. Sofern ein Disagio/Agio vereinbart wurde, wird das auf die restliche Dauer der geschützten Zinserwartung entfallende Disagio/Agio in die Berechnung einbezogen. Außerdem wird die LBS gegebenenfalls erhobene sonstige laufzeitabhängige und/oder laufzeitunabhängige Kosten anteilig entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädi- gung abziehen. Ferner werden die zukünftig entfallenden Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen. Die bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ermittelten Beträge werden auf den Rückzahlungs- zeitpunkt abgezinst. Erfolgt eine Ablösung oder eine Teilablösung des Kredits auf Veranlassung des Kreditnehmers, wird dem Kreditnehmer der entstehende Berechnungsaufwand im Rahmen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädi- gung als Schadensposition in Rechnung gestellt. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge nicht überschreiten:

Related to Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.