Common use of Höhe und Dauer der Leistungen Clause in Contracts

Höhe und Dauer der Leistungen. elipsLife übernimmt die notwendigen Heilungskosten ohne zeitliche und betragsmässige Begrenzung, solange aus der obligatorischen Unfallversicherung oder aus der schweizerischen Militärversicherung (MV) Leistungen zu erbringen sind. Erlischt der vorliegende Versicherungsvertrag und ist in diesem Zeitpunkt die Behandlung eines bereits eingetretenen Unfalls noch nicht abgeschlossen, entschädigt elipsLife die Heilungskosten für diesen Unfall über den Vertragsablauf hinaus, längstens jedoch während fünf Jahren seit dem Unfalltag gemäss UVG/UVersG. Für danach entstehende Hei- lungskosten leistet elipsLife soweit und solange die Heilungskosten den Betrag von CHF 25'000 noch nicht überschrit- ten haben.

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