Common use of IAM – GLOBAL EQUITY FUND Clause in Contracts

IAM – GLOBAL EQUITY FUND. 1.10.1.2.1Die Anlagepolitik des IAM – GLOBAL EQUITY FUND zielt auf eine langfristige hohe Perfor- mance und insbesondere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs bei gleichzeitiger Risikodi- versifikation durch weltweite direkte und indirekte Anlagen in sorgfältig ausgewählte Aktien, sonstige Beteiligungspapiere oder Genussscheine. 1.10.1.2.2Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) weltweit. b) Anteile an Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben er- wähnte Anlagen investieren. c) OPALS (bis zu 100% des Teilvermögens). 1.10.1.2.3Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihen, etc.), von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. b) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.2.2 lit. b) nicht erfüllen. d) Guthaben auf Sicht und Zeit.

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Samples: Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement

IAM – GLOBAL EQUITY FUND. 1.10.1.2.1Die 1.2.1.2.1 Die Anlagepolitik des IAM – GLOBAL EQUITY FUND zielt auf eine langfristige hohe Perfor- mance und insbesondere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs bei gleichzeitiger Risikodi- versifikation durch weltweite direkte und indirekte Anlagen in sorgfältig ausgewählte Aktien, sonstige Beteiligungspapiere oder Genussscheine. 1.10.1.2.2Die . 1.2.1.2.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) weltweit. b) Anteile an Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben er- wähnte Anlagen investieren. c) OPALS (bis zu 100% des Teilvermögens). 1.10.1.2.3Die . 1.2.1.2.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihen, etc.), von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten. b) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.2.2 1.2.1.2.2 lit. b) nicht erfüllen. d) Guthaben auf Sicht und Zeit. 1.2.1.2.4 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivate abgesichert werden.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

IAM – GLOBAL EQUITY FUND. 1.10.1.2.1Die 2.2.1 Die Anlagepolitik des IAM – GLOBAL EQUITY FUND zielt auf eine langfristige langfristig hohe Perfor- mance Performance und insbesondere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs bei gleichzeitiger Risikodi- versifikation Risikodiversifikation durch weltweite direkte und indirekte Anlagen in sorgfältig ausgewählte Aktien, sonstige Beteiligungspapiere Betei- ligungspapiere oder Genussscheine. 1.10.1.2.2Die . 2.2.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel Drit- tel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere –wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) weltweit. b) Anteile an Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben er- wähnte erwähnte Anlagen investieren. c) OPALS (bis zu 100% des Teilvermögens). 1.10.1.2.3Die . 2.2.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens höchs- tens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihenOpti- onsanleihen, etc.), ) von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. b) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.2.2 2.2.2 lit. b) nicht erfüllen. d) Guthaben auf Sicht und Zeit. 2.2.4 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivaten (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivaten abgesichert werden.

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Samples: Umbrella Fund Agreement