IBM Digital Analytics Pre/Post Design Analysis / IBM Coremetrics Web Analytics Pre/Post Design Analysis Musterklauseln

IBM Digital Analytics Pre/Post Design Analysis / IBM Coremetrics Web Analytics Pre/Post Design Analysis. Beinhaltet bis zu 48 Stunden für Fernberatungsleistungen und Analyse, um festzustellen, wie sich ein neues Design, eine Erweiterung oder eine Anwendung auf das Pathing, das Verhalten der Websitebesucher und die Site-Performance insgesamt ausgewirkt haben. Diese Analyse ist davon abhängig, dass die erforderlichen Berichte und Metriken vor und nach der Site-Änderung innerhalb von Digital Analytics verfügbar sind. Der Kunde muss die Voraussetzungen für die Analyse während der Erstbesprechung bereitstellen, wie z. B. Datumsbereiche, Spezifikationen über vorgenommene Änderungen sowie erforderliche Tagging-/Tracking-Daten, damit diese Änderungen innerhalb der angegebenen Digital Analytics Client-ID nachvollziehbar sind. Die Services werden pro Kundenprojekt erworben und enden 90 Tage nach dem Datum des Erwerbs oder 90 Tage nach dem Datum, an dem der Kunde von IBM darüber benachrichtigt wird, dass sein Zugriff auf IBM SaaS freigeschaltet ist (je nachdem, welches Datum das spätere ist), unabhängig davon, ob das Stundenkontingent ausgeschöpft wurde. Beinhaltet bis zu 40 Stunden für Fernberatungsleistungen, um die Geschäftsanforderungen des Kunden zu bestimmen und strategische Tagging-Updates zu empfehlen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die tatsächliche Aktualisierung oder Implementierung der Tagging-Updates. Unterstützung durch technische Teams von IBM ist im Rahmen dieses Kundenprojekts nicht vorgesehen. Die Services werden pro Kundenprojekt erworben und enden 90 Tage nach dem Datum des Erwerbs oder 90 Tage nach dem Datum, an dem der Kunde von IBM darüber benachrichtigt wird, dass sein Zugriff auf IBM SaaS freigeschaltet ist (je nachdem, welches Datum das spätere ist), unabhängig davon, ob das Stundenkontingent ausgeschöpft wurde. Beinhaltet bis zu 48 Stunden für Fernberatungsleistungen, die sich aus einer Standardbeurteilung und Best-Practice-Empfehlungen für Suchmaschinenoptimierungsfaktoren (Search Engine Optimization, SEO) für maximal 20 vom Kunden ausgewählte Webseiten zusammensetzen; Sicherstellung, dass die Kundensite den gegenwärtigen Best Practices der Branche gemäß Google und Bing zur Maximierung des ROI entspricht, durch Prüfung der Account-Taxonomie des Suchmaschinenmarketings (Search Engine Marketing, SEM) für bis zu zwei (2) vom Kunden ausgewählte Kampagnen (von Google/Bing). Die Services werden pro Kundenprojekt erworben und enden 90 Tage nach dem Datum des Erwerbs oder 90 Tage nach dem Datum, an dem der Kunde von IBM darüber benachrichtigt w...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.