Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. Verkaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke Hinsichtlich der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Europäi- sches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten geänder- ten Fassung („"MiFID II”"), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „"MiFID II Product Governance Anforderungen”), ") und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „"Hersteller” " (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen Schuldver- schreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („die "Zielmarktbestimmung”") und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet Unge- achtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger Anleger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine . Eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile Vortei- le und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen Ressour- cen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung Zielmarktbestimmung erfolgt unbeschadet unbe- schadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (Schuldverschreibungen, siehe Abschnitt IV"Verkaufsbeschränkungen". 13. Verkaufsbeschränkungen). Die Zur Vermeidung von Missverständnissen stellt die Zielmarktbestimmung stellt weder keineswegs (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder noch (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen Schuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Product Governance Anforderungen gemäß (i) EU - EU-Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt duct Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IVVI. 13Nr. 19. „Verkaufsbeschränkungen“). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel Art. 9 und 10 der Delegierten Dele- gierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen Umsetzungs- maßnahmen (zusammen die „"MiFID II Product Governance Product-Governance-Anforderungen”), ") und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „"Hersteller” " (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Produkt-Governance-Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestelltfestge- stellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („die "Zielmarktbestimmung”") und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger Investoren könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine . Eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen ist nur für Anleger vertretbarInvestoren ver- tretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung Zielmarktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. Verkaufsbeschränkungen"9.14 Verkaufs- beschränkungen"). Die Zur Vermeidung von Missverständnissen stellt die Zielmarktbestimmung stellt weder keineswegs (i) eine Beurteilung der Eignung Eig- nung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder noch (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von AnlegernInvestoren, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen Schuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - EU-Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), “) (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Product-Governance-Anforderungen”), “) und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder und anderweitig, die der jeder „Hersteller” “ (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Produkt-Governance-Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”“) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger Anleihegläubiger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung Zielmarktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. Verkaufsbeschränkungen- Die Schuldverschreibungen und das Angebot - Angebot, Zeichnung und Verkauf der Schuldverschreibungen -Verkaufsbeschränkungen). Die Zur Vermeidung von Missverständnissen stellt die Zielmarktbestimmung stellt weder keineswegs (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen Schuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen erweiterten Kenntnissen in Anleiheinvestitionen und kurz- mittel- bis mittelfristigen Anla- gehorizont langfristigem Anlagehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger sämtlicher zuläs- siger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. VerkaufsbeschränkungenVer- kaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung stellt ist weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke Zwe- cke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Produkt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen angebo- tenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess Produktfreigabe- prozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung Vermögensbildung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont mittelfristigem Anlagehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen Schuldverschreibun- gen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. VerkaufsbeschränkungenVer- kaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung stellt ist weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke Zwe- cke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt „IV. 1321. Verkaufsbeschränkungen“). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/2014/65 / EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen zu- sammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder HaftungHaf- tung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Produkt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen Schuldverschreibun- gen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle professio- nelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten (die „ZielmarktbestimmungZiel- marktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege Ver- triebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger Anleger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldver- schreibungen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigenbenö- tigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen finan- zielle Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung Zielmarktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen aufsichtsrechtli- chen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13. Ab- schnitt Verkaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung stellt ist weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen Schuld- verschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU in der geänderten Fassung („MiFID "Mi- FID II”"), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „"MiFID II Product Governance Anforderungen”), ") und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „"Hersteller” " (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Produkt- Governance-Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen des- sen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden Kun- den und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit Basiskenntnissen von Anleiheinvestitionen und dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont Vermögensbildung, nicht jedoch nachhaltig- keitsbezogenen Zielen richten („die "Zielmarktbestimmung”") und die Schuldverschreibungen unter un- ter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger Anleger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine . Eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldver- schreibungen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende ausrei- chende finanzielle Res- sourcen Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (Schuldverschreibungen, siehe Abschnitt IV"15.15 An- gebots- und Verkaufsbeschränkungen". 13. Verkaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung Zur Vermeidung von Missverständnissen stellt weder die Ziel- marktbestimmung keineswegs (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke Zwe- cke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder noch (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen Schuld- verschreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Product Governance Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Product Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen angebo- tenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess Produktfreigabe- prozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung Vermögensbildung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen Anleihein- vestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont Anlagehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID Mi- FID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IV. 13Nr. 13 „Verkaufsbeschränkungen“). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente Finanzinstru- mente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU in der geänderten Fassung („MiFID II”“), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), “) und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” “ (für die Zwecke Zwe- cke der MiFID II Pro- dukt Governance Produkt-Governance-Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen Schuld- verschreibungen unterliegt, wur- den wurden die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess Produktfreigabepro- zess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete geeignete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit erweiterten Kenntnissen von Anleiheinvestitionen und dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont all- gemeinen Vermögensbildung richten (die „Zielmarktbestimmung”“) und die Schuldverschreibungen Schuldverschrei- bungen unter Ausnutzung sämt- licher sämtlicher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen Schuldverschrei- bungen sinken und An- leger Anleger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine . Eine Investition in die Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition Inves- tition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung Zielmarktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen aufsichts- rechtlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (Schuldverschreibungen, siehe Abschnitt IV„10.8 Angebots- und Verkaufsbeschränkungen“. 13. Verkaufsbeschränkungen). Die Zur Vermeidung von Missverständnis- sen stellt die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit Angemessen- heit (für die Zwecke von MiFID IIXxXXX XX) dar, oder noch (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme Maß- nahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen Schuldverschreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IVVII. 1310. „Verkaufsbeschränkungen“). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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Identifikation des Zielmarktes. Nur für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen gemäß (i) EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäisches Parlament und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”), (ii) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) lokaler Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Anforderungen”), und unter Ablehnung jedweder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die jeder „Hersteller” (für die Zwecke der MiFID II Pro- dukt Governance Anforderungen) in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen unterliegt, wur- den die Schuldverschreibungen einem Produktfreigabeprozess unterzogen. Als Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die Schuldverschreibungen sich an Privatanleger, professionelle Kunden und geeig- nete Gegenparteien (jeweils wie in der MiFID II definiert) mit dem Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung und Basiskenntnissen und -erfahrungen in Anleiheinvestitionen und kurz- bis mittelfristigen Anla- gehorizont richten („Zielmarktbestimmung”) und die Schuldverschreibungen unter Ausnutzung sämt- licher zulässiger Vertriebswege zum Vertrieb gemäß MiFID II geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken und An- leger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Die Schuldverschreibungen bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz, und eine Investition in die Schuldverschreibun- gen ist nur für Anleger vertretbar, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende finanzielle Res- sourcen verfügen, um etwaige Verluste (bis hin zum Totalverlust) kompensieren zu können. Die Ziel- marktbestimmung erfolgt unbeschadet der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Ver- kaufsbeschränkungen in Bezug auf die angebotenen Schuldverschreibungen (siehe Abschnitt IVVII. 139. Verkaufsbeschränkungen). Die Zielmarktbestimmung stellt weder (i) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit (für die Zwecke von MiFID II) dar, oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, die Schuldverschreibungen zu zeichnen oder jedwede andere Maßnahme in Bezug auf die Schuldver- schreibungen oder die Umtauschschuldverschreibungen zu ergreifen.
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