Abstimmung ohne Versammlungen Musterklauseln

Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstim- mung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläu- bigerversammlung findet des Weiteren 11.2 Voting without assembly. All votings pursuant to the German Act on Notes (Schuldverschreibungsgesetz) - shall be conducted exclusively by way of vot- ing without assembly unless the Issuer decides otherwise in individual cases. A creditors’ assembly shall also take place if the voting leader convenes statt, wenn der Abstimmungsleiter die- se gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einbe- ruft. such an assembly according to § 18 paragraph 4 sentence 2 of the German Act on Notes (Schul- dverschreibungsgesetz).
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuld- verschreibungsgesetz werden aus- schließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas an- deres entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungs- gesetzes einberuft. 12.2 Voting without assembly. All votings pursu- ant to SchVG shall be conducted exclusively by way of voting without assembly unless the Issuer decides otherwise in individual cases. A creditors' assembly shall also take place if the chairman of the election convenes such an assembly according to Section 18 para. 4 sentence 2 SchVG.
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem SchVG werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas an- deres entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des SchVG einberuft. 12.2 Voting without assembly. All votings fol- lowing the SchVG will be held exclusively as votings without assembly unless the Is- suer decides something different. An as- sembly of the creditors takes place if the election supervisor conscribes such as- sembly according to § 18 para. 4 sen- tence 2 SchVG

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