Identität des Vertretungsberechtigten Musterklauseln

Identität des Vertretungsberechtigten. Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die wiwi Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 32249. Diese wird wiederum durch ihre Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx vertreten.
Identität des Vertretungsberechtigten. Mitglieder des Vorstands sind Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxx Xxxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxx
Identität des Vertretungsberechtigten. Geschäftsführer der Emittentin sind Xxxx Xx. Xxx Xxxxxx und Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Die Emittentin begibt bis zu 60.000 Stück tokenbasierte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00,- (die „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000,00. Die Schuldverschreibungen werden nicht verbrieft. Es werden weder eine Globalurkunde noch Einzelurkunden oder Zinsscheine über die Schuldverschreibungen ausgegeben. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Wenn und soweit zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes erforderlich sowie im Falle der Liquidation, tritt der Anleihegläubiger mit sämtlichen Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück ("Rangrücktritt"). Die Forderungen der Anleihegläubiger dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger bedient werden. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche der Anleihegläubiger solange und soweit ausgeschlossen, wie
Identität des Vertretungsberechtigten. Mitglieder des Vorstands sind: Xxxx Xx. Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx BOB efficiency design AG, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx. Die Emittentin bietet im Wege eines Öffentlichen Angebots eine Anleihe in Form von tokenbasierten Teilschuldverschreibungen an. Die Emittentin begibt bis zu 110.000 Stück tokenbasierte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 (die „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.500.000,00. Die Schuldverschreibungen werden nicht verbrieft. Die Emittentin generiert eine der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token mit der Bezeichnung BOB Wachstumsfinanzierung im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 (die „BOB Wachstumsfinanzierung“). Durch den Vertragsschluss und nach Zahlung des Investitionsbetrags erwirbt der Zeichner von der BOB efficiency design AG eine der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an BOB Wachstumsfinanzierung im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 über den vom Zeichner gewählten Betrag. Der Mindesterwerb durch den Zeichner beträgt 5 Schuldverschreibungen. Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden. Maßgeblich ist das Basisinformationsblatt vom 23.01.2024. Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um Forderungen gegen die BOB efficiency design AG. Die Schuldverschreibungen gewähren keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte wie z.B. ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung der BOB efficiency design AG oder Stimmrechte. Die Schuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere. Die BOB Wachstumsfinanzierung repräsentieren die in den Anleihebedingungen festgelegten Rechte der Zeichner aus den Schuldverschreibungen. Die Ausgabe der BOB Wachstumsfinanzierung erfolgt bis zum 31.01.2025. Eine Übertragung der BOB Wachstumsfinanzierung ist erst nach Ausgabe der BOB Wachstumsfinanzierung möglich. Alle Zeichner sind daher verpflichtet, die Schuldverschreibungen bis zur Ausgabe der BOB Wachstumsfinanzierung weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen („Lock-up-Periode"). Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 31.12.2027 (einschließlich) mit 8,5 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag verzinst. Diese Zinsen sind jährlich nacht...
Identität des Vertretungsberechtigten wiwi Beteiligungs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32249), diese vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx und Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx.
Identität des Vertretungsberechtigten wiwi Beteiligungs GmbH, Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 32249, diese vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx
Identität des Vertretungsberechtigten. Geschäftsführerin Xxxx Xxxxxxxx Xxxx-Xxxxxx sowie Geschäftsführerin Xxxx Xxxxxx Xxxx- Lehman gitti GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00-00, Xxxxxxxxxx Xxxxx 000-000 Die Emittentin bietet im Wege eines Öffentlichen Angebots eine Anleihe in Form von tokenbasierten Teilschuldverschreibungen an. Die Emittentin begibt bis zu 30.000 Stück tokenbasierte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 (die „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000,00. Die Schuldverschreibungen werden nicht verbrieft. Die Emittentin generiert eine der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token mit der Bezeichnung gitti Wachstumsfinanzierung im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 (die „gitti Wachstumsfinanzierung“). Durch den Vertragsschluss und nach Zahlung des Investitionsbetrags erwirbt der Zeichner von der gitti GmbH eine der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an gitti Wachstumsfinanzierung im Nennbetrag von jeweils EUR 50,00 über den vom Zeichner gewählten Betrag. Der Mindesterwerb durch den Zeichner beträgt fünf Schuldverschreibungen. Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden. Maßgeblich ist das Basisinformationsblatt vom 30. April 2024. Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um Forderungen gegen die gitti GmbH. Die Schuldverschreibungen gewähren keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte wie z.B. ein Teilnahmerecht an der Gesellschafterversammlung der gitti GmbH oder Stimmrechte. Die Schuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere. Die gitti Wachstumsfinanzierung repräsentieren die in den Anleihebedingungen festgelegten Rechte der Zeichner aus den Schuldverschreibungen. Die Ausgabe der gitti Wachstumsfinanzierung erfolgt bis zum 31.05.2025. Eine Übertragung der gitti Wachstumsfinanzierung ist erst nach Ausgabe der gitti Wachstumsfinanzierung möglich. Alle Zeichner sind daher verpflichtet, die Schuldverschreibungen bis zur Ausgabe der gitti Wachstumsfinanzierung am 31.05.2025 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen („Lock-up-Periode"). Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30.06.2029 (einschließlich) mit 8 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Die Zin...
Identität des Vertretungsberechtigten. Die Emittentin wird durch die witura GmbH, Gerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 33136), diese wiederum durch den Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, vertreten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.