Mitglieder des Vorstands Musterklauseln

Mitglieder des Vorstands. Xxxx Xxxxxx, Vorsitzender des Vorstands • Xxxxxxx xxx Xxxxxxx • Xxxxxx Xxxxxx
Mitglieder des Vorstands. 5.2.1. Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx, geboren am 29.3.1962, ist seit 1.4.2010 Mitglied des Vor- stands der Emittentin. Er ist Vorsitzender des Vorstands (CEO) und bis 31.3.2020 bestellt. Ausbildung und beruflicher Werdegang: bis 1981 Ausbildung zum Werkzeugma- cher bei Volkswagen Baunatal; 1988 Abschluss des Maschinenbaustudiums als Diplom-Ingenieur an der Universität Kassel; 1998 Promotion mit Abschluss Dr.- Ingenieur an der Universität Dresden. 1988 bis Xxxx 2010 verschiedene Manage- mentpositionen bei der Daimler AG in Deutschland, USA, Mexico und Japan. 5.2.2. Dipl.-Ing. Xx. Xxxxxxx Xxxxx Dipl.-Ing. Xx. Xxxxxxx Xxxxx, geboren am 10.11.1970, ist seit 1.5.2009 Mitglied des Vorstands der Emittentin. Er ist Finanzvorstand (CFO) und bis 30.4.2019 be- stellt. Ausbildung und beruflicher Werdegang: 1990 bis 1999 Studium der Betriebswirt- schaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien; 1991 bis 1997 Studium der Tech- nischen Physik an der Technischen Universität Wien; 1997 bis 2001 Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Wirtschaftsuniversität Wien und der DePaul University Chicago; 2001 bis 2007 Verbund (Österreichische Elektrizitätswirschtafts AG); 2008 bis 2009 Contrast Management Consulting GmbH.
Mitglieder des Vorstands. Xxxx X. Xxxxxx Vorsitzender Xxxxx Xxxxxxx (bis 14.05.2017) Unternehmenskommunikation, Personal (Arbeitsdirektor), Forschung & Entwicklung, Qualitätsmanagement, Interne Revision, Corporate Compliance Division Paint and Final Assembly Systems (bis 31.12.2017) Division Application Technology Division Woodworking Machinery and Systems ◼ Xxxx Xxxxxxx AG, Darmstadt1 (Vorsitzender) ◼ Dürr Systems AG, Stuttgart1 (Vorsitzender) ◼ Homag Group AG, Schopfloch1,2 (Vorsitzender) ◼ iTAC Software AG, Montabaur1 (Vorsitzender) ◼ Körber AG, Hamburg ◼ Schuler AG, Göppingen2 Dürr Paintshop Systems Engineering (Shanghai) Co. Ltd., Schanghai, V.R. China1 (Supervisor) Xxxxx Xxxxxxxx (seit 01.03.2017) Finanzen/Controlling, Investor Relations, Risikomanagement, Recht/Patente/Versiche- rungen, Global Sourcing, Corporate Social Responsibility ◼ Xxxx Xxxxxxx AG, Darmstadt1 (seit 27.02.2017) ◼ Dürr Systems AG, Stuttgart1 (seit 01.03.2017) ◼ Homag Group AG, Schopfloch1,2 (seit 03.05.2017) Finanzen/Controlling, Investor Relations, Risikomanagement, Recht/Patente/Versiche- rungen, Global Sourcing, Corporate Social Responsibility (bis 28.02.2017, ab 01.03.2017 Übergabe an Xxxxx Xxxxxxxx), ◼ Xxxx Xxxxxxx AG, Darmstadt1 (bis 27.02.2017) ◼ Dürr Systems AG, Stuttgart1 (bis 28.02.2017) ◼ Homag Group AG, Schopfloch1,2 (bis 03.05.2017) ◼ MCH Management Capital Holding AG, München ◼ Ringmetall AG, München2 Xxxxxxx Xxxxxxxx AG, Schaan, Liechtenstein (Mitglied des Verwaltungsrats) Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx (seit 01.01.2017) Informationstechnologie, Corporate Development Division Paint and Final Assembly Systems (seit 01.01.2018) Division Clean Technology Systems Division Measuring and Process Systems Ressortverteilung der Vorstandsmitglieder Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

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  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Mitversicherte Personen 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung