If-Done-Order Musterklauseln

If-Done-Order. Bei einer „If Done Order“ werden zwei oder drei Aufträge derart kombiniert, dass erst durch Ausführung des ersten Auftrags (Market, Limit oder Stop Order) der Folgeauftrag oder die Folgeaufträge (Stop Loss-, Trailing Stop- oder Take Profit Order) ausgelöst wird bzw. werden. Folgeaufträge können entweder als konkretes Limit, als absoluter Kursabstand zum Stop Kurs, Limit bzw. Ausführungskurs der Basisorder oder als gewünschter maximaler absoluten Gewinn oder Verlust in der Basiswährung eingegeben werden. Gibt der Kunde einen Preisabstand oder ein Gewinn- oder Verlustziel vor, so gilt allein das aus der Eingabe des Kunden berechnete und ihm in der Handelsplattform angezeigte Limit als von dem Kunden vorgegeben. Das eingegebene Gewinn- oder Ver- lustziel kann nicht garantiert werden.
If-Done-Order. Bei einem „If Done-Auftrag“ werden mehrere Aufträge derart kombiniert, dass erst durch Ausführung des ersten Auftrags (eines limitierten Kaufauftrags oder Stop Market-Auftrags) der Folgeauftrag (ein limitierter Verkaufsauftrag oder Stop Mar- ket-Auftrag) ausgelöst wird. Gibt der Kunde – soweit die Han- delsplaNorm das zulässt – für den Folgeauftrag anstatt eines Limits einen Preisabstand oder ein Gewinn- oder Verlustziel vor, so gilt allein das aus der Eingabe des Kunden berechnete und ihm in der HandelsplaNorm angezeigte Limit als von dem Kun- den vorgegeben.
If-Done-Order. Bei einem If-Done-Auftrag werden mehrere Aufträge der- art kombiniert, dass erst durch Ausführung des ersten Auftrages (eines limitierten Kaufauftrages oder Stop-Market- Auftrages) der Folgeauftrag (ein limitierter Verkaufsauftrag oder Stop-Market-Auftrag) ausgelöst wird. Gibt der Kunde – soweit die Handelsplattform das zulässt – für den Folgeauftrag anstatt eines Limits einen Preisabstand oder ein Gewinn- oder Verlustziel vor, so gilt allein das aus der Eingabe des Kunden berechnete und ihm in der Handelsplattform angezeigte Limit als von dem Kunden vorgegeben. Die »Force Open-Order« ist eine Market-, Limit- oder Stop-Order, die zur gleichzeitigen Eröffnung und Führung einer gegenläu- figen CFDPosition bezogen auf denselben Basiswert führt. Die Definitionen entsprechen den oben beschriebenen Ordertypen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.