Illiquide Sicherungswerte. Einige der Sicherungswerte können illiquide und unter bestimmten Marktbedingungen nicht ohne Schwierigkeiten oder überhaupt verwertbar oder möglicherweise nur mit einem Wertabschlag veräußerbar sein. In diesem Fall erhalten Anleger möglicherweise eine Lieferung der Sicherungswerte, als wäre Physische Lieferung von Sicherungswerten auf diese anwendbar. In diesem Fall (x. x. Xxxxxxxxxx, nicht mehr aktueller Preisabschlag, physische Lieferung usw.) haben die Wertpapierinhaber weiterhin einen Anspruch gegen die Garantin im Hinblick auf die ungezahlten Beträge. Ein Wertpapierinhaber ist nur dann zur Abgabe einer Sicherheitenverwertungsmitteilung berechtigt, wenn weder die SG Issuer noch die Garantin innerhalb eines Zeitraums von drei Sicherheitengeschäftstagen nach dem Eintritt eines Kündigungsereignisses in Bezug auf die maßgeblichen Wertpapiere alle ihm geschuldeten Beträge gezahlt haben. Während dieses Zeitraums von drei Sicherheitengeschäftstagen kann es zu einer Abnahme des Xxxxx der maßgeblichen Sicherungswerte kommen, wodurch der für die Befriedigung der Ansprüche der Wertpapierinhaber bei einer Verwertung der Sicherungswerte zur Verfügung stehende Betrag sinkt. Darüber hinaus können die Sicherungswerte im Zeitraum zwischen der Übersendung einer Sicherheitenverwertungsmitteilung durch einen Wertpapierinhaber und dem Zeitpunkt der vollständigen Verwertung der Sicherungswerte – oder, falls Physische Lieferung von Sicherungswerten anwendbar ist, ihrer Lieferung – einen Wertverlust erleiden. In diesem Fall (x. x. Xxxxxxxxxx, nicht mehr aktueller Preisabschlag, physische Lieferung usw.) haben die Wertpapierinhaber weiterhin einen Anspruch gegen die Garantin im Hinblick auf die ungezahlten Beträge. Je niedriger die in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen angegebene Häufigkeit der regelmäßigen Sicherheitentest-Termine und somit je größer der Zeitraum zwischen den einzelnen entsprechenden regelmäßigen Sicherheitentest-Terminen ist (oder falls sogar gar kein Sicherheitentest- Termin existiert), umso wahrscheinlicher ist es, dass nach einer Verwertung des maßgeblichen Verpfändungsvertrags der Erlös aus der Verwertung, den ein Wertpapierinhaber erhält, oder, falls Physische Lieferung von Sicherungswerten anwendbar ist, der Wert der gelieferten Sicherungswerte niedriger ist als die den Wertpapierinhabern in Bezug auf die maßgeblichen Wertpapiere geschuldeten Beträge. In diesem Fall (x. x. Xxxxxxxxxx, nicht mehr aktueller Preisabschlag, physische Lieferung usw.) h...