Verantwortliche Personen. Die Landesbank Baden-Württemberg, mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, übernimmt gemäß Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 der PVO die Verantwortung für den Inhalt dieses Basisprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Basisprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Landesbank Baden-Württemberg erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Basisprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und dass diese Angaben keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage verzerren könnten.
Verantwortliche Personen. 3.1 Der Mieter ist verantwortlich für das gesamte Veranstaltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter ist Veranstalter gem. § 38 SBauVO. Er hat sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden einschlägigen Vorschriften, insbesondere solche der Sonderbauverordnung, der Landesbauordnung und der Gewerbeordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in eigener Verantwortung einzuhalten. Gleiches gilt für die Befolgung bzw. Erfüllung behördlicher Anordnungen, Auflagen und Bedingungen.
3.2 Der Mieter hat der Vermieterin einen Mitarbeiter zu benennen, der als „Veranstaltungsleiter“ während der Auf- und Abbauphase und während des Veranstaltungsbetriebs die Verpflichtungen nach den Vorschriften des § 38 SBauVO wahrnimmt. Der Veranstaltungsleiter hat an der Besichtigung des Mietobjekts (siehe § 1 Nr. 3 der allgemeinen Mietbedingungen) teilzunehmen und sich mit der Versammlungsstätte vertraut zu machen.
3.3 Der Veranstaltungsleiter des Mieters sorgt für die Einhaltung der Vorschriften der SBauVO und die Beachtung behördlicher Anordnungen während der Veranstaltung. Er ist zur Anwesenheit während des Betriebs verpflichtet, muss jederzeit erreichbar sein und hat gegebenenfalls notwendige Entscheidungen in Abstimmung mit der Vermieterin, Behörden und externen Hilfskräften (Feuerwehr, Polizei, Bauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Sanitätsdienst) zu treffen. Der Veranstaltungsleiter des Mieters ist zur Einstellung des Veranstaltungsbetriebs verpflichtet, wenn eine Gefährdung von Personen in der Versammlungsstätte dies erforderlich macht, wenn sicherheitstechnisch notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht funktionieren oder wenn Betriebsvorschriften der SBauVO (siehe hierzu auch Ziffer 4) nicht eingehalten werden (können). Er hat die externen Stellen (Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und den ihm benannten Ansprechpartner der Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Sicherheit oder die Gesundheit von Personen gefährdet oder beeinträchtigt sind. Name und Telefon-Nummer des Veranstaltungsleiters sind mit Abschluss des Mietvertrags spätestens jedoch 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich der Vermieterin mitzuteilen.
3.4 Der Auf- oder Abbau bühnen-, studio-, beleuchtungs- oder sonstiger technischer Einrichtungen in der Location einschließlich technischer Proben müssen von mindestens einem Verantwortlichen für Ver...
Verantwortliche Personen. 1.1. Alle Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben verantwortlich sind. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.
1.2. Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Registrierungsformular genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen werden, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern.
Verantwortliche Personen. 1.1 Für die im Basisprospekt gemachten Angaben verantwortliche Personen
Verantwortliche Personen. 4.1.1. Alle Personen, die für die im Prospekt gemachten Angaben bzw. für bestimmte Ab- schnitte des Prospekts verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Ab- schnitte aufzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.
4.1.2. Erklärung der für den Prospekt verantwortlichen Personen, dass sie die erforderli- che Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen weggelassen werden, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können. Ggf. Erklärung der für be- stimmte Abschnitte des Prospekts verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Teil des Prospekts ge- nannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen weggelassen werden, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können.
Verantwortliche Personen. 2.1) Verantwortung des Mieters: Der Mieter ist verantwortlich für das gesamte Veranstaltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter ist Veranstalter nach § 38 Absatz 5 VStättVO. Er hat die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden ein- schlägigen Vorschriften, insbesondere solche der Versammlungsstättenverordnung, der Landesbauordnung und der Gewerbeordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in eigener Verantwortung einzu- halten. Gleiches gilt für die Befolgung bzw. Erfüllung behördlicher Anordnungen, Auflagen und Bedingungen. Zu den einzuhaltenden Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung zählt insbesondere die Wahrnehmung der Pflichten gemäß § 38 Absatz 1 bis 4 VStättVO nach Maßgabe der vorliegenden Festlegungen. Zur Klarstellung wird darauf hinge- wiesen, dass zu diesen Pflichten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Versammlungsstätte, insbe- sondere bezüglich der vom Mieter oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingebrachten Ausschmückungen, Ausstattungen, Aufbauten, Abhängungen und verlegten Kabeln und Leitungen etc. für die Dauer der Mietzeit gehören.
2.2) Leiter der Veranstaltung: Der Mieter hat dem Vermieter einen Mitarbeiter zu benennen, der als „Veranstal- tungsleiter“ während der Auf- und Abbauphase und während des Veranstaltungsbetriebs die Verpflichtungen nach den Vorschriften des § 38 Absatz 1 bis 4 VStättVO wahrnimmt. Der Veranstaltungsleiter hat an der Besichtigung des Mietobjekts teilzunehmen und sich mit der Versammlungsstätte vertraut zu machen. Der Veranstaltungsleiter des Mieters sorgt für die Einhaltung der Vorschriften der VStättVO und die Beachtung behördlicher Anordnungen während der Veranstaltung. Er ist zur Anwesenheit während des Betriebs verpflichtet, muss jederzeit erreichbar sein und hat gegebenenfalls notwendige Entscheidungen in Abstimmung mit den verantwortlichen Ansprechpartnern des Vermieters, den ggf. anwesenden Behörden und externen Hilfskräften (Feuerwehr, Polizei, Bauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Sanitätsdienst) zu treffen.
2.3) Verantwortliche für Veranstaltungstechnik ,Fachkräfte für Veranstaltungstechnik: Verantwortliche/Fach- kräfte für Veranstaltungstechnik sind durch den Mieter in seinem Namen und auf seine Kosten zu bestellen, soweit deren Anwesenheit auf Grundlage der Vorschriften der §§ 39 und 40 VStättVO für die Veranstaltung erforderlich...
Verantwortliche Personen. Die Emittentin BNP Paribas Arbitrage Issuance B.V. (mit Sitz in Xxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, und eingetragen im Handelsregister in Amsterdam, Niederlande, unter der Nummer 33215278) und die Anbieterin BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., Paris, Frankreich, übernehmen gemäß § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den Inhalt dieses Basisprospekts. Sie erklären, dass ihres Wissens die in dem Basisprospekt genannten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Verantwortliche Personen. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Memorandums und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Memorandum richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Die Emittentin erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Memorandum gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Memorandums entsprechend ausgelassen worden sind.
Verantwortliche Personen. 3.1.1. Angabe aller Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlich sind
3.1.2. Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Registrie- rungsformular genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen werden, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich ver- ändern können
Verantwortliche Personen. 1.1. Alle Personen, die für die im Prospekt gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Pros- pekts verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Abschnitte aufzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.
1.2. Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Registrierungsformular genannten An- gaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen weggelassen werden, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern können. Ggf. Erklärung der für bestimmte Ab- schnitte des Registrierungsformulars verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Teil des Registrierungsformulars genannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen wegge- lassen werden, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern können.