Verantwortliche Personen Musterklauseln

Verantwortliche Personen. Die Landesbank Baden-Württemberg, mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, übernimmt gemäß Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 der PVO die Verantwortung für den Inhalt dieses Basisprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Basisprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Landesbank Baden-Württemberg erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Basisprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und dass diese Angaben keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage verzerren könnten.
Verantwortliche Personen. 1.1 Für die im Prospekt gemachten Angaben verantwortliche Personen
Verantwortliche Personen. 2.1) Verantwortung des Mieters: Der Mieter ist verantwortlich für das gesamte Veranstaltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter ist Veranstalter nach § 38 Absatz 5 VStättVO. Er hat die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden ein- schlägigen Vorschriften, insbesondere solche der Versammlungsstättenverordnung, der Landesbauordnung und der Gewerbeordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in eigener Verantwortung einzu- halten. Gleiches gilt für die Befolgung bzw. Erfüllung behördlicher Anordnungen, Auflagen und Bedingungen. Zu den einzuhaltenden Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung zählt insbesondere die Wahrnehmung der Pflichten gemäß § 38 Absatz 1 bis 4 VStättVO nach Maßgabe der vorliegenden Festlegungen. Zur Klarstellung wird darauf hinge- wiesen, dass zu diesen Pflichten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Versammlungsstätte, insbe- sondere bezüglich der vom Mieter oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingebrachten Ausschmückungen, Ausstattungen, Aufbauten, Abhängungen und verlegten Kabeln und Leitungen etc. für die Dauer der Mietzeit gehören.
Verantwortliche Personen. Die Emittentin BNP Paribas Arbitrage Issuance B.V. (mit Sitz in Xxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, und eingetragen im Handelsregister in Amsterdam, Niederlande, unter der Nummer 33215278) und die Anbieterin BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., Paris, Frankreich, übernehmen gemäß § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den Inhalt dieses Basisprospekts. Sie erklären, dass ihres Wissens die in dem Basisprospekt genannten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Verantwortliche Personen. 2.1 Verantwortung des Veranstalters: Der Veranstalter ist verantwortlich für das Veranstaltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Er hat dafür zu sorgen, dass die maximal zulässige Besucherkapazität in den an ihn überlassenen Veranstaltungsräumen und Veranstaltungsflächen eingehalten wird. Eine Überbelegung ist strengstens verboten. Der Veranstalter trägt die Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Versammlungsstätte bezüglich der von ihm oder durch beauftragte Dritte eingebrachten Ausschmückungen, Ausstattungen, Requisiten, Auf- und Einbauten, Abhängungen, verlegten Kabeln und Bühnen-, Studio- sowie beleuchtungstechnischen Einrichtungen, für die Dauer der Nutzung der Versammlungsstätte.
Verantwortliche Personen. 3.1.1. Angabe aller Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlich sind
Verantwortliche Personen. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Memorandums und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Memorandum richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Die Emittentin erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Memorandum gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Memorandums entsprechend ausgelassen worden sind.
Verantwortliche Personen. 3.1 Der Mieter ist verantwortlich für das gesamte Veranstaltungsprogramm und den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter ist Veranstalter gem. § 38 SBauVO. Er hat sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden einschlägigen Vorschriften, insbesondere solche der Sonderbauverordnung, der Landesbauordnung und der Gewerbeordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in eigener Verantwortung einzuhalten. Gleiches gilt für die Befolgung bzw. Erfüllung behördlicher Anordnungen, Auflagen und Bedingungen.
Verantwortliche Personen. 1.1. Alle Personen, die für die im Prospekt gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Pros- pekts verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Abschnitte aufzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.
Verantwortliche Personen. 1.1. Alle Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben verantwortlich sind. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.