Risiken im Zusammenhang mit der Besicherung Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit der Besicherung a) Risiken im Zusammenhang mit den Sicherungswerten
Risiken im Zusammenhang mit der Besicherung. Im Zusammenhang mit der Besicherung bestehen unter anderem die folgenden Risiken, die sich jeweils negativ auf den Wert des Wertpapieres bis hin zum Totalverlust auswirken können: ● Potenzielle Investoren sollten sich bewusst sein, dass die Besicherung der Wertpapiere die in Bezug auf die Emittentin, die Garantin und die Wertpapiere bestehenden Risiken nicht vollständig ausschließen kann. Eine Absicherung besteht lediglich gegen solche auf die Emittentin bezogene Risiken, deren Eintritt eine Verwertung der auf der Grundlage des Sicherheitentreuhandvertrags gestellten Sicherheiten erlaubt. Diese Risiken bestehen ausschließlich in Umständen, die einen Verwertungsfall begründen. ● Es besteht - vorbehaltlich der Garantie durch BNP Paribas S.A. als Garantin sowie der damit zusammenhängenden Risiken - das Risiko, dass Anleger nach Eintritt des Verwertungsfalls lediglich einen Betrag erhalten, der geringer ist als der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert des Physischen Basiswerts, den der Wertpapierinhaber nach Maßgabe der Wertpapierbedingungen bei planungsgemäßer Fälligkeit der Wertpapiere erhalten hätte. ● Es besteht zudem - vorbehaltlich des Anspruchs der Wertpapierinhaber auf einen etwaigen Fehlbetrag - das Risiko, dass Anleger nach Eintritt des Verwertungsfalls lediglich einen Betrag aus der Verwertung der Sicherheiten erhalten, der geringer ist als der (rechnerische) Verwertungsbetrag. ● Wertschwankungen der als Sicherheiten verwendeten Wertpapiere sowie eine mangelnde Diversifikation der Wertpapiere, die als Sicherheiten dienen, können sich nachteilig auf die Höhe des erzielten Netto-Verwertungserlöses – und damit auch die Höhe des unter den Wertpapieren zu zahlenden Verwertungsbetrags – auswirken. ● Zudem können sich auch Risiken in Bezug auf die Verwertung von Ausländischen Wertpapieren, die als Sicherheiten dienen, (wie beispielsweise nachteilige Auswirkungen von Bestimmungen ausländischen Rechts über die Verwertung der Sicherheiten, die gegebenenfalls ergänzend zur Anwendung kommen) nachteilig auf die Höhe des erzielten Netto- Verwertungserlöses – und damit auch die Höhe des unter den Wertpapieren zu zahlenden Verwertungsbetrags – auswirken. ● Soweit der von der Sicherheitentreuhänderin aus der Verwertung der Sicherheiten erzielte Netto-Verwertungserlös zur endgültigen vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Wertpapierinhaber auf den Verwertungsbetrag nicht ausreicht, haftet die Sicherheitentreuhänderin nicht für etwaige Fehlbeträge, und den Wertpapier...

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