Immaterielle Vermögenswerte. Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte, erworbene und selbst erstellte Software sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) entstehen, wenn beim Erwerb von Tochtergesellschaften die Anschaffungskosten den Konzernanteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbsdatum mit Anschaffungskosten angesetzt und unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich, bei Anhaltspunkten auf mögliche Wertminderungen auch unterjährig, überprüft. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen. Wird im Rahmen des Impairment-Tests eine Wertminderung festgestellt, werden außerplanmäßig Abschreibungen vorgenommen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden über die ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eigenentwickelte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, sofern die Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Leistungen Dritter. Die erworbene oder selbst erstellte Software wird grundsätzlich über vier Jahre linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden im Posten Verwaltungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte jährliche Veränderungen Firmenwert Sonstige immaterielle Vermögenswerte: intern geschaffen Sonstige immaterielle Vermögenswerte: sonstige Summe definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF) definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF)
A. Anfangsbestände A.1 Nettoverminderungen des Gesamtbestandes 8 8 0
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Im- materielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben und bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Wertminderungsbedarf daraufhin überprüft, ob konkrete Gründe für eine Wertminderung bestehen, vgl. Anhangziffer (2.6) unter „Werthaltigkeitsprüfung“. Imma- terielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen (Werthaltigkeitsprüfung). Die Einschätzung der unbestimmbaren Nutzungsdauer wird ebenfalls jährlich geprüft.
Immaterielle Vermögenswerte. 1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.482 –3.071 – – – 1.304.411 422.456 – – – – – 422.456 881.955 885.026
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 220.282 –238 2.578 –39 –9.032 213.551 131.669 –165 22.311 – –6 –1.513 152.296 61.255 88.613
3. Selbsgeschaffene immaterielle Vermögenswerte 2.869 1 19.710 – 12.694 35.274 998 1 7.157 – – 1.513 9.669 25.605 1.871
4. Xxxxxxxxxxx 338.408 –4.478 – – – 333.930 279.607 –4.882 31.491 3.020 – – 309.236 24.694 58.801
5. Vertragskosten 160.462 – 24.314 –2.799 – 181.977 130.330 – 20.681 – –2.799 – 148.212 33.765 30.132
6. Geleistete Anzahlungen 10.196 – 12.086 –99 –3.662 18.521 – – – – – – – 18.521 10.196 2.039.699 –7.786 58.688 –2.937 – 2.087.664 965.060 –5.046 81.640 3.020 –2.805 – 1.041.869 1.045.795 1.074.639
Immaterielle Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Es handelt sich bei den erworbenen immateriellen Vermögenswerten um Softwarelizenzen, welche eine bestimmte Nutzungsdauer aufweisen. Die Softwarelizenzen werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über eine erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ergibt sich als positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten für den Erwerb der Anteile und den beizulegenden Zeit- werten der einzelnen erworbenen Vermögenswerte, den übernommenen Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten. Der aus der Kaufpreisallokation resultierende Goodwill wird auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten allokiert, welche erwartungsgemäß aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen werden. Der Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Details zu Prämisse und Durchführung des Impairment-Tests bei der TLG IMMOBILIEN finden sich in Kapitel D.4.
Immaterielle Vermögenswerte. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermö- genswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben und, sobald Anhaltspunkte vorliegen sollten, auf mögliche Wertminderungen untersucht. Wertminderun- gen immaterieller Vermögenswerte werden innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 0 (31. Dezember 2018: TEUR 1) und beinhalten erworbene Softwareprogramme.
Immaterielle Vermögenswerte. Davon Software 0 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte im Eigentum (22) 0 0 (22) - vom Betrieb intern geschaffen 0 0 0 0 - Sonstige (22) 0 0 (22) 0 A.2 durch Finanzierungsleasing angekauft 0 0 0 0 Im Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen („impairment“) auf immaterielle Vermögenswerte vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte i. Alle Rechte an und um die Marke „SolarWorld“ sowie Rechte an und um den/die Produkte(n) der SolarWorld soweit diese der Schuldnerin zustehen
ii. Patente gem. Anlage II
Immaterielle Vermögenswerte i. Alle Rechte an und um die Marke „Deutsche Solar“ sowie Rechte an und um den/die Produkte(n) der Deutsche Solar soweit diese der Deutsche Solar GmbH zustehen
ii. Patente gem. Anlage II