Immaterielle Vermögenswerte Musterklauseln

Immaterielle Vermögenswerte jährliche Veränderungen Firmenwert Sonstige immaterielle Vermögenswerte: intern geschaffen Sonstige immaterielle Vermögenswerte: sonstige Summe definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF) definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF)
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermöge...
Immaterielle Vermögenswerte. 1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.482 –3.071 – – – 1.304.411 422.456 – – – – – 422.456 881.955 885.026
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Im- materielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben und bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Wertminderungsbedarf daraufhin überprüft, ob konkrete Gründe für eine Wertminderung bestehen, vgl. Anhangziffer (2.6) unter „Werthaltigkeitsprüfung“. Imma- terielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen (Werthaltigkeitsprüfung). Die Einschätzung der unbestimmbaren Nutzungsdauer wird ebenfalls jährlich geprüft.
Immaterielle Vermögenswerte. Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte, erworbene und selbst erstellte Software sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) entstehen, wenn beim Erwerb von Tochtergesellschaften die Anschaffungskosten den Konzernanteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbsdatum mit Anschaffungskosten angesetzt und unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich, bei Anhaltspunkten auf mögliche Wertminderungen auch unterjährig, überprüft. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen. Wird im Rahmen des Impairment-Tests eine Wertminderung festgestellt, werden außerplanmäßig Abschreibungen vorgenommen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden über die ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eigenentwickelte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, sofern die Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Leistungen Dritter. Die erworbene oder selbst erstellte Software wird grundsätzlich über vier Jahre linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden im Posten Verwaltungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte. A.1 Im Eigentum - Vom Betrieb intern geschaffen - sonstige A.2 Nutzungsrechte auf Sachanlagen in Leasing (2) 0 (2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (2) 0 (2) 0
Immaterielle Vermögenswerte. 40. Leistungsorientierte Pläne (36.304) (94.315)
Immaterielle Vermögenswerte. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermö- genswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben und, sobald Anhaltspunkte vorliegen sollten, auf mögliche Wertminderungen untersucht. Wertminderun- gen immaterieller Vermögenswerte werden innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 0 (31. Dezember 2018: TEUR 1) und beinhalten erworbene Softwareprogramme.
Immaterielle Vermögenswerte. Davon Software 0 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte. Summe 10.239 2.947 14.382 2.979