Examples of Gewerbliche Schutzrechte in a sentence
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte.
Porsche Sales & Marketplace macht sich die Inhalte im Hinblick auf Gewerbliche Schutzrechte Dritter oder anderer Nutzer nicht zu Eigen.
Das Käufereigentum umfasst Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Software, Knowhow, gewerbliche Schutzrechte einschließlich Marken-, Patent- und Urheberrechte ("Gewerbliche Schutzrechte") und alle sonstigen Unterlagen, Dokumente und Informationen jeglicher Art.
Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde verpflichtet, gewerbliche Schutzrechte, insbesondere auch Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken und Patente (nachfolgend Gewerbliche Schutzrechte) von Porsche Sales & Marketplace, anderen Nutzern und anderen Dritten zu beachten und nicht zu verletzen.
Gewerbliche Schutzrechte (u.a. Marken-, Patent-, Gebrauchsmusterrechte) anderer Aussteller oder Dritter dürfen nicht verletzt werden.
Gewerbliche Schutzrechte sind vor allem Patente, Gebrauchsmuster und insbesondere das hier in diesem Zusammenhang sehr häufig (bei Software) entstehende Urheberrecht.
Das Käufereigentum umfasst insbesondere Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Software, Knowhow, gewerbliche Schutzrechte einschließlich Marken-, Patent- und Urheberrechte ("Gewerbliche Schutzrechte") und alle sonstigen Unterlagen, Dokumente und Informationen jeglicher Art.
Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte.
Die folgenden Ziffern gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages: 1 (Definitionen), 5 (Gewerbliche Schutzrechte), 6 (Geheimhaltung), 8.2 (Gewährleistungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 (Anwendbares Recht), 11 (Allgemeine Bestimmungen), 12 (Hinweise für US-Behörden als Endnutzer), 14 (Besondere Bestimmungen und Ausnahmen) und 15 (Vertragslaufzeit und Kündigung).
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde sind alle Rechte, Ansprüche und Anteile an den gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Patente, Urheber-, Design- und Markenrechte) und Materialien (einschließlich aller Pläne, Diagramme, Spezifikationen, Konstruktionen, Daten, Zeichnungen und Modelle), die vom Verkäufer in Erfüllung eines Vertrags entwickelt oder konstruiert wurden oder dabei entstanden sind ("Gewerbliche Schutzrechte"), formelles und wirtschaftliches Eigentum des Verkäufers.