In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente Musterklauseln

In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente. Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist.
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente. Die Gesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand ha- ben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chan- cen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der Maß- gabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers be- schränkt ist.
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente. Der AIFM kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist.
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente. Die Gesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente ent- sprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumen- ten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist. Die Gesellschaft verfolgt zur Anwendung bestimmter Bewertungsabschläge eine Haircut- Strategie auf die als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenstände. Sie umfasst alle Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten zulässig sind. Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Die Wie- deranlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen.
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente. Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Derivate auch handeln, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist. Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Geschäfte in Derivaten tätigen, die an einer Börse zum Handel zugelassen oder die in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, als auch Derivate die ausserbörslich gehandelt werden (sog. Over-the-counter oder OTC-Geschäfte).

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  • Wertpapiere Der Fonds darf vollständig aus Wertpapieren gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen beste- hen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten erwerben,

  • Geldmarktinstrumente Bis zu 49 % des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumente vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpapiere, die alternativ • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. • deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren entspricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie