Inhalt Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Inhalte Die Hochschule verfolgt grundsätzlich den Ansatz, hochschulische Ausbildung interdisziplinär zu gestalten. In den Bachelor-Studiengängen erfolgt dies insbesondere durch das Angebot allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtmodule („General Electives“), im Rahmen derer die Studierenden aus Angeboten der Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften in den Bereichen „Sprachen“, „Kulturwissenschaften“, „Naturwissenschaften und Technik“, „Politik Recht, Wirtschaft“, „Pädagogik Psychologie Sozialwissenschaften, Soft Skills“ und „Musische Fächer“ auswählen. Wählbare Lehrveranstaltungen können hier beispielsweise sein: Sprachen: Chinesisch, Englisch (für unterschiedliche Fachbereiche), Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Spanisch Kulturwissenschaften: Z.B. Ethisch-Philosophische Grundfragen, Brasilien heute – Politik, Wirtschaft, Kultur Politik, Recht, Wirtschaft: Z.B. Staat und Verwaltung in Deutschland, Korruption in Deutschland, Grundzüge des Schadenersatzrechts Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaften, Soft Skills: Z.B. Interkulturelle Kom- petenz, Angewandte Psychologie, Mediation, Engagementförderung Musische Fächer: Z.B. Filmgeschichte, Medienkunde Mit Blick auf den international geprägten Arbeitsmarkt des anvisierten Berufsfeldes widmet sich das Curriculum neben der Vermittlung fachlicher auch der Behandlung kulturspezifi- scher Kompetenzen. Der Erwerb von Fachkompetenzen wird hierbei im Wesentlichen in den Modulen ▪ 2 General Business (GEB), ▪ 4 Economics (ECO), ▪ 7 Supply Chain Management & Information Processing (SCI), ▪ 8 Human Resources Management (HRM), ▪ 9 Finance (FIN), ▪ 12 Organisational Structure (ORG), ▪ 14 Law & Taxation, ▪ 16 Marketing (MAR) und ▪ 18 International Projects (INP) umgesetzt. Die Vermittlung ethischer Aspekte sieht die Hochschule als aktuell und wichtig an und widmet ihr zentralen Raum im Modul „Business Ethics“ im vierten Semester. Vertiefend und unter konkretem Anwendungsbezug im Unternehmensmarketing greift das Modul „Business Func- tions“ diese Aspekte im sechsten Semester wieder auf. Zusätzlich werden verschiedene Sicht- und Denkweisen über Verhaltensanforderungen und gesellschaftlich-soziale Verantwortung in unterschiedlichen Kulturkreisen thematisiert. So bereits im Rahmen der kritischen Behandlung gesellschaftlicher Grundlagen von Ethik im Rahmen des Moduls „Intercultural Training“ im ers- ten Semester. Das Englischmodul „Business English II“ im zweiten Semester greift hiernach das Thema Ethik auch aus angelsächsischem Blickwinkel auf. Im weiteren Studienerlauf ist dieses Themengebiet wichtiger Bestandteil auch der Module „Intercultural Management“ im dritten und „Country Analysis“ im vierten sowie der „General Electives“ im fünften Semester und zieht sich somit als roter Faden durch das Studium. Fachliche Schwerpunkte des Studienganges werden insbesondere in den Modulen 24 bis 27 („Business Functions“, „Business Strategies“, „Strategic-, Financial-, Knowledge- and Relati- onship Management“ und „Diversita-, Change-, Innovation- und Brand Management“) gesetzt. Im Rahmen von Electives, die aus einem umfassenden Programm an englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Modul „Business Electives“ gewählt werden können, in Kombination mit dem Modul „Business Functions“, vertiefen die Studierenden ihre persönlichen Neigungen und individualisieren die zu erwerbenden Qualifikationen und Kompetenzen. Die Kompetenz- entwicklung des wissenschaftlichen Arbeitens ist Lerninhalt des Moduls „Mathematik und Sta- tistik“ sowie des Bachelor-Seminars. Der Studiengang bietet Studierenden zudem die Möglichkeit, einen zweiten Bachelorab- schluss an einer ausgewählten Partneruniversität der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, in- nerhalb der Regelstudienzeit zu erlangen (Double Degree). Aufgrund einer bilateralen Verein- barung zwischen dem Studiengang International Management und einem vergleichbaren Stu- diengang der Partneruniversität verbringen Studenten ein Jahr an der Partneruniversität und absolvieren dort Veranstaltungen mit einer Summe von 60 CP, die durch die Fakultät der FHWS vollständig anerkannt werden. Studenten, die alle Voraussetzungen der bilateralen Ver- einbarung erfüllen, erlangen nach Abschluss des Studiums an der FHWS zudem einen Ba- chelorabschluss der Partneruniversität (s. Kap. 4.3). Die Studiengangsbezeichnung sieht die Hochschule in den internationalen Inhalten begründet, welche sich sowohl in sprachlichen, kulturellen wie auch unternehmerisch-grenzüberschrei- tenden Aspekten des Studienganges niederschlügen. Zusammen mit seiner Managementaus- richtung sei daher einerseits die Bezeichnung inhaltlich treffend, als auch mit Blick auf ähnlich ausgerichtete Studiengänge im In- und Ausland vergleichbar. Aufgrund der gesellschaftswis- senschaftlichen Schwerpunkte und der entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung wurde die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts gewählt, so die Hochschule weiter. Der Studiengang folgt dem Ansatz, durch ganzheitliche und fachübergreifende Denk- und Ar- beitsformen interdisziplinäres Denken auch curricular zu verankern, betont die Hochschule. Jedes Modul wird mit jeweils einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Eine Prüfung findet als schriftliche Prüfung (Klausur) oder als sogenannte „Sonstige Prüfungsleistung“ statt. Arten sonstiger Prüfungsleistungen sind in § 15 a der SPO des Studienganges definiert. Für die betreffenden Module bezeichnet der Anhang zur SPO für jedes Modul zunächst in einer Spalte die Prüfungsbezeichnung (schriftliche Prüfung, Sonstige Prüfungsleistung etc.). In der nächs- ten Spalte erfolgt im Falle einer sonstigen Prüfung eine Beschränkung der möglichen Auswahl des § 15 a auf die für dieses Modul aus der Auswahl der Möglichkeiten zugelassenen Aus- wahloptionen. Vorliegend erfolgt die Beschränkung zumeist auf Referat oder Präsentation, be- ziehungsweise auf eine Präsentation oder ein Kolloquium. Die endgültige Festlegung der kon- kreten Art der Prüfungsleistung erfolgt gemäß § 7 der SPO im spätestens zu Beginn der Vor- lesungszeit auf der Fakultätshomepage zu veröffentlichenden Studienplan. Das erfolgreiche Bestehen ist Voraussetzung für die Vergabe der CP. Zwecks Verzahnung erworbener theoretischer Inhalte mit praktischen Anwendungsbeispielen und Vermittlung entsprechender Transferkompetenzen absolvieren die Studierenden aller an der Hochschule angebotener Programme studienbegleitend mindestens je zwei Praxispro- jekte. Diese führen die Studierenden an konkrete Probleme und Aufgaben externer Projekt- partner heran, welche sodann im Team zu lösen sind. Dabei werden theoretische Modelle und Methoden, die bis dahin vermittelt wurden, an der jeweiligen Praxisfragestellung angewendet. So erfolgt die Vermittlung der fachlich-methodischen Inhalte des Moduls „International Pro- jects“ im Rahmen einer Projektumgebung vor interkulturellem Hintergrund. Bewertung: Die Gutachter erachten den Aufbau des Curriculums mit Blick auf die angestrebten Ziele des Studienganges, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen wie der zu erwerben- den Kompetenzen, als schlüssig aufeinander aufbauend und sinnvoll verknüpft. Die anvisier- ten Lernziele sind definiert und werden durch den Studienaufbau sinnvoll befördert. Mit den Elective-Modulen eröffnet der Studiengang den Studierenden die Möglichkeit zum vertieften Erwerb individuellen Neigungen folgender fachlicher wie überfachlicher Kompetenzen und Fertigkeiten. Positiv hervorheben möchten die Gutachter hier insbesondere den konsequent verfolgten An- satz, theoretische Fragestellungen nach Möglichkeit im direkten Zusammenhang der Erläute- rung mit praktischen Fragestellungen zu verknüpfen. Unter anderem mit der obligatorischen Xxxx zweier Lehrveranstaltungen aus fachfernen Fakultäten der Hochschule fördert der Stu- diengang zudem die Fähigkeiten wie die Bereitschaft, interdisziplinär zu Denken. Abschluss- und Studiengangsbezeichnung stimmen mit der inhaltlichen Ausrichtung von Cur- riculum und Kompetenzvermittlung überein und entsprechen den Rahmenvorgaben. Den ethischen Implikationen der Studienrichtung widmet sich ein eigenes Modul. Zudem wird das Thema auch in den übrigen Modulen, wo es tangiert wird, sachangemessen einbezogen. Problematisch gestaltet sich nach Überzeugung der Gutachter die Bewertung der Vermittlung des wissenschaftlichen Arbeitens sowie der wissenschaftlichen Methodenkompetenzen im Curriculum. Im Gegensatz zu anderen Bachelor-Studiengängen der Hochschule weist dieser Studiengang kein Startmodul - dort zumeist mit einem Umfang von 5 CP - zum Themenbereich wissenschaftliches Arbeiten auf. Die Modulbeschreibung wiederum stellen nach Ansicht der Gutachter nicht erkennbar heraus, an welchen Stellen des Curriculum sonst im Studienverlauf die notwendigen Kompetenzen vermittelt werden. Es ist den Gutachtern hier nicht möglich klar zu entscheiden, ob die Inhalte fehlen und beispielsweise durch ein spezielles Modul aufge- nommen werden müssen, oder ob es an der hinreichenden Darstellungstiefe in den Modulbe- schreibungen mangelt. Sie empfehlen daher die folgende Auflage: Die Hochschule belegt die hinreichende Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens so- wie wissenschaftlicher Methoden im Curriculum. (Rechtsquelle: Kap. 3.1.6 FBK) Die Gutachter erachten die Prüfungsleistungen der Module in Form und Inhalt grundsätzlich dazu geeignet, die seitens der Hochschule definierten Lernergebnisse abzuprüfen. Zur Ein- sicht vorgelegte Prüfungsleistungen unterschiedlicher Bewertungsniveaus im Begutachtungs- termin erfüllten die Anforderungen des angestrebten Qualifikationsniveaus. Als Prüfungsfor- men dominieren die Klausur, sowie die Referat oder Präsentation. Die Gutachter sind zwar der Ansicht, dass die angestrebten Ziele auch erreichbar sind. Doch empfehlen sie dringend, auch zur besseren Verfestigung wissenschaftlicher Arbeitsformen und -methoden, eine grö- ßere Vielfalt von Prüfungsformen vorzusehen. Die Abschlussarbeiten werden unter Anwendung veröffentlichter und einheitlich angewandter Kriterien, Vorschriften und Verfahren bewertet und entsprechen den Anforderungen des Qua- lifikationsrahmens. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht relevant
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Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).
Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.