Inflation Musterklauseln

Inflation. Die Inflationsrate hat Einfluss auf den tatsächlichen Ertrag aus den Anteilen. Ein Basiswert kann sich auf die Inflationsrate beziehen.
Inflation. Der Rückzahlungsanspruch des Nennbetrags ist in seiner Höhe nicht inflationsgeschützt. Aufgrund der möglichen Inflation be- steht für den Anleihegläubiger daher das Risiko der Geldentwer- tung, sodass die an den Anleihegläubiger zu leistenden Rückzah- lungen nicht bzw. nicht mehr vollständig der Kaufkraft des ur- sprünglich vom Anleihegläubiger eingezahlten Nennbetrags entsprechen könnten.
Inflation. Die Inflationsrate, gemessen an den Verbraucherpreisen in Deutschland, zog innerhalb des letzten Jahres deutlich an. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im Zeitraum von Januar 2016 bis Januar 2017 um 1,9% an. Eine Inflationsrate von 1,9% hatte es zuletzt im Juli 2013 gegeben (Quel- le: „Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14. Februar 2017 – Nr. 051/17“, veröffentlicht am 14. Februar 2017 vom Statistischen Bundesamt). Die aktuelle Inflationsrate wurde besonders durch die Steigerung der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel, Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) sowie Dienstleistungen und Wohnungsmieten herbeigeführt (Quelle: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/, abgerufen am 26 Juli 2017).

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  • Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.

  • Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

  • Embargobestimmung Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.