Information an Krankenversicherer. Wenn sich nach Abgabe der Kostenübernahmeerklärung die Diagnose wesentlich ver- ändert und somit nicht mehr der Kostenübernahmeerklärung entspricht, wird die Kran- kenanstalt den Krankenversicherer hierüber umgehend informieren.
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Information an Krankenversicherer. Wenn sich nach Abgabe der Kostenübernahmeerklärung die Diagnose wesentlich ver- ändert verändert und somit nicht mehr der Kostenübernahmeerklärung entspricht, wird die Kran- kenanstalt Krankenanstalt den Krankenversicherer hierüber umgehend informieren.
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