Common use of Information zu den vereinbarten Nutzungen Clause in Contracts

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein könnenkön- nen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber ge- genüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB HTB stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB HTB zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen betref- fen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen Disposi- tionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante verspätungsre- levante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, SignaländerungenSignalände- rungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber gegen- über der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaß- überschreitungen, Schwerwagen, Schwerlasttransporte), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde¬rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin¬digkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtung Ebelebener Netz

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB HHG stellt sicher, dass der Vertragspartner das EVU zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnderun- gen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwindigkeitsbeschrän- kungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung Bedeu- tung sein können., 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB HHG zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber ge- genüber der beantragten NutzungTrassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschreitun- gen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes BremsvermögenBrems- vermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes BremsvermögeneingeschränktesBremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB stellt sicher, dass der Der Vertragspartner zumindest wird über das EIU über folgende Umstände unverzüglich informiert wirdinfor- miert: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. BauarbeitenBau- arbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen Änderun- gen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU und der Hafen zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber den Angaben in der beantragten NutzungAnmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von TriebfahrzeugenTrieb- fahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Umschlagsleistungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird:. a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr Betrieb des EVU auswirken können (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLadenmaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB DeCeTe stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenBauarbei- ten, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften Eigen- schaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU Der Zugangsberechtigte stellt sicher, dass die ZIB das DeCeTe zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände Um- stände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnderun- gen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwindigkeitsbe- schränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen be- trieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung Bedeu- tung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich unver- züglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGV- SE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes BremsvermögenBrems- vermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Eisenbahninfrastruktur

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende die folgenden Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können Zugangsberechtigten beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU . Der Zugangsberechtigte stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, ZugmasseZuggewicht, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Die ZIB Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) a)den den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass die ZIB das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen