Common use of Information zu den vereinbarten Nutzungen Clause in Contracts

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- gen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 2 contracts

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU Die HTAG stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU die HTAG zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich zeitnah informiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften Eigenschaf- ten des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich unverzüg- lich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber ge- genüber der beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/GGVSEB/ RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — , c) Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemeno- der Fahrgastinformationssystemen), — , d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — . d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformati- onssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahr- gastinformationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber gegen- über der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGV- SEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugver- kehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — . c) Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformationssystemen), — , d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Fahrzeuganzahl, Länge, ZugmasseMasse des Zuges, Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüber- schreitungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — . d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, ZugmasseZuggewicht, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich unver- züglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. BauarbeitenBauar- beiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen Ände- rungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinfor- mationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten be- antragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- gen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU Die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH stellt sicher, dass der Vertragspartner Vertrags- partner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert in- formiert wird: — : a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Verkehr des EVU auswirken können beziehen (z. z.B. BauarbeitenBau- maßnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGesch- windigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genÄnderungen in der Signalisierung, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — , b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH zumin- dest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — : a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — , b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — , c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU RRT stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: - Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignal- änderungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), - Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen - Leistungsbeschränkungen (z. z.B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenLänge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), - Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU RRT zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: - Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), - etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID RID, und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), - Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes BremsvermögenBrems- vermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), - Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen