Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- gen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung
Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU Die HTAG stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU die HTAG zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich zeitnah informiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften Eigenschaf- ten des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich unverzüg- lich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber ge- genüber der beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/GGVSEB/ RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — ,
c) Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemeno- der Fahrgastinformationssystemen), — ,
d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — .
d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformati- onssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahr- gastinformationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber gegen- über der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGV- SEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugver- kehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — .
c) Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformationssystemen), — ,
d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Fahrzeuganzahl, Länge, ZugmasseMasse des Zuges, Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüber- schreitungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — .
d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinformationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, ZugmasseZuggewicht, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich unver- züglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. BauarbeitenBauar- beiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen Ände- rungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenFahrgastinfor- mationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten be- antragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- gen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU Die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH stellt sicher, dass der Vertragspartner Vertrags- partner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert in- formiert wird: — :
a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb Verkehr des EVU auswirken können beziehen (z. z.B. BauarbeitenBau- maßnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGesch- windigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genÄnderungen in der Signalisierung, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — ,
b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH zumin- dest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — :
a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — ,
b) etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEBGGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — ,
c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU RRT stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — - Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. z.B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignal- änderungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — - Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen - Leistungsbeschränkungen (z. z.B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemenLänge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — - Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU RRT zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — - Zusammensetzung des Zuges (z. z.B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — - etwaige Besonderheiten (z. z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID RID, und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — - Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. z.B. eingeschränktes BremsvermögenBrems- vermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — - Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Information zu den vereinbarten Nutzungen. 5.2.1 Das EIU stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Betrieb des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerun- genSignaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, — Leistungseinschränkungen (z. B. Ausfall von Umschlageinrichtungen oder Fahrgast- informationssystemen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass das EIU zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: — Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der beantragten Nutzung), — etwaige Besonderheiten (z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), — Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbeson- dere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen), — Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.
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