Common use of Informationen Dritter Clause in Contracts

Informationen Dritter. Soweit in der Beschreibung der Schuldverschreibungen Angaben enthalten sind, die von Dritten gemacht, und als solche gekennzeichnet worden sind, gewährleistet die Emittentin diesbezüglich nur die sorgfältige Zusammenstellung und korrekte Wiedergabe dieser Informationen. Eine explizite Prüfung der Informationen ist jedoch nicht erfolgt. Die Emittentin bestätigt, dass von Seiten Dritter übernommene Informationen korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen der Emittentin soweit für die Emittentin aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ersichtlich, nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Die Emittentin hat die Identität der Quelle(n) der Informationen festgestellt und diese Quelle(n) angegeben.

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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen, Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen Und Pfandbriefen

Informationen Dritter. Soweit in der Beschreibung der Schuldverschreibungen Angaben enthalten sind, die von Dritten gemacht, gemacht und als solche gekennzeichnet worden sind, gewährleistet die Emittentin diesbezüglich nur die sorgfältige Zusammenstellung und korrekte Wiedergabe dieser Informationen. Eine explizite Prüfung der Informationen ist jedoch nicht erfolgt. Die Emittentin bestätigt, dass von Seiten Dritter übernommene Informationen korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen der Emittentin soweit für die Emittentin aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ersichtlich, nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Die Emittentin hat die Identität der Quelle(n) der Informationen festgestellt und diese Quelle(n) angegeben.

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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Derivativen Schuldverschreibungen

Informationen Dritter. Soweit in der Beschreibung der Schuldverschreibungen Wertpapiere Angaben enthalten sind, die erkenntlich nicht von der Emittentin, sondern von Dritten gemacht, und als solche gekennzeichnet gemacht worden sind, gewährleistet die Emittentin diesbezüglich nur die sorgfältige Zusammenstellung und korrekte Wiedergabe dieser Informationen. Eine explizite Prüfung der Informationen ist jedoch nicht erfolgt. Die Emittentin bestätigt, dass von Seiten Dritter übernommene Informationen korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen dass – soweit es der Emittentin soweit für die Emittentin bekannt ist und aus den von diesen Dritten der dritten Partei veröffentlichten Informationen ersichtlichabgeleitet werden konnte – keine Tatsachen fehlen, nicht durch Auslassungen die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurdengestalten würden. Die Emittentin hat die Identität der Quelle(n) der Informationen festgestellt und diese Quelle(n) angegeben.

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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen Und Pfandbriefen