Informations- und Nachweispflichten Musterklauseln

Informations- und Nachweispflichten. Sollte Uneinigkeit darüber bestehen, ob ein Kandidat gemäß den Bedingungen in Ziffer 2.2 als von HR-Office vorgestellt gilt, verpflichten sich die Parteien, umgehend dokumentierte Nachweise zur Klärung des Sachverhalts vorzulegen. Der Auftraggeber wird die erforderlichen Informationen und Nachweise spätestens vor Beginn des Auswahl- oder Interviewprozesses bereitstellen.