LEISTUNGEN VON HR-OFFICE Musterklauseln

LEISTUNGEN VON HR-OFFICE. 2.1. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber und Annahme der Beauftragung durch HR- Office sucht HR-Office Personen (nachfolgend „Kandidaten“ oder „Kandidat“ genannt) und stellt diese dem Auftraggeber im Rahmen einer Personalvermittlung vor:
LEISTUNGEN VON HR-OFFICE. Leistungen von HR-Office im Sinne dieser AGB sind 2.1. die Vermittlung eines Arbeitnehmers zur Festeinstellung, 2.2. sonstige Dienstleistungen und Lösungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages im Bereich der Personalarbeit dienen.