Informations- und Publizitätspflichten Musterklauseln

Informations- und Publizitätspflichten. (Art. 34 Abs. 2 ARF-VO) Das BAS und die Länder stellen sicher, dass die Förderung durch die Union Sichtbarkeit erhält. Dies kann insbesondere durch das Versehen der Auszahlungs- bzw. Förderbescheide mit dem EU-Emblem und der Finanzierungserklärung „Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“ erfolgen.