Informationsgespräch Musterklauseln

Informationsgespräch. Arbeitnehmer/-innen sind dazu verpflichtet innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Versorgungsordnung einen Informationsgespräch bei
Informationsgespräch. Mit dem Informationsgespräch sind die Gespräche innerhalb der Psychiatrie gemeint, in denen die Eltern über mögliche Formen der Hilfe beraten und Zugangswege zu den Jugendämtern aufgezeigt werden.
Informationsgespräch. In dem Informationsgespräch wird die bzw. der Beschäftigte durch die Fall- managerin bzw. den -manager im EIBE-Team und ggf. ergänzend durch die EIBE-Koordinatorin bzw. den -Koordinator über das BEM, die damit verbun- denen Ziele und die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens informiert. In diesem Gespräch wird die bzw. der Beschäftigte aufgeklärt und informiert ■ über die Daten, die die Fallmanagerin bzw. der -manager erhalten hat; ■ über die verschiedenen Schritte des BEM und darüber, dass jeder Schritt nur mit ihrer bzw. seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgt; ■ über die Art der voraussichtlich im jeweiligen Schritt zu besprechen- den Daten und welchen Akteurinnen und Akteuren sie zugänglich gemacht werden; ■ darüber, in welchem Umfang die Beteiligung des EIBE-Teams in den jeweiligen Stufen des BEM ihrer bzw. seiner Zustimmung unterliegt; ■ darüber, welche Ärztinnen und Ärzte der bzw. des Beschäftigten evtl; in das Verfahren eingebunden werden sollen; ■ darüber, dass es der bzw. dem Beschäftigten zusteht, zunächst Arztgespräche zu führen und seine Zustimmung zum BEM vom Ergebnis dieser Gespräche abhängig zu machen; ■ über das weitere Vorgehen, wenn sie bzw. er kein BEM wünscht, ins- besondere darüber, dass keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen; ■ über die Möglichkeit und möglichen Nachteile einer Schweigepflicht- entbindung behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie die Grenzen einer solchen Schweigepflichtentbindung (vgl. 6.3.2). Sofern aus dem Informationsgespräch keine Vereinbarung zur Durchführung eines BEM erfolgt ist, kann in einem Folgegespräch die weitere Verfahrens- weise geklärt werden.
Informationsgespräch. Die erste Kontaktaufnahme nach Vorliegen der Zustimmung erfolgt durch die Dienststellenleitung bzw. die von ihr beauftragte Person. Die Dienststellenleitung bzw. die von ihr beauftragte Person informiert allgemein über Chancen und Grenzen des BEM, über die Freiwilligkeit der Teilnahme und über die mögliche Zusammensetzung des Eingliederungsteams. Die bzw. der Beschäftigte wird zudem über die in Bezug auf das BEM erhobenen Daten informiert. In einem Informationsgespräch werden vor dem tatsächlichen Eingliederungsgespräch offene Fragen zum Ablauf des BEM geklärt und überprüft, ob ein BEM notwendig und zielführend ist. Es werden hier noch keine Details zur Erkrankung der/des betroffenen Beschäftigten erörtert. An diesem Informationsgespräch nehmen nur die Dienststellenleitung bzw. beauftragte Person und der/die betroffene Beschäftigte teil. Anhand eines Leitfadens wird das Gespräch durchgeführt und dokumentiert. Der Rückmeldebogen mit der Zustimmung bzw. Ablehnung oder Feststellung keiner Notwendigkeit des BEM wird in der Personalakte aufgenommen. In die Personalakte darf außerdem nur aufgenommen werden, dass ein BEM angeboten wurde, ob es durchgeführt wurde oder ob die Voraussetzungen für ein BEM nicht vorlagen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.