Informationspflichten des Auftragnehmers Musterklauseln

Informationspflichten des Auftragnehmers. 1) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:
Informationspflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, EMONS fortlaufend ohne Erinnerung seitens EMONS über den Transportablauf zu informieren und Verzögerungen, Hindernisse und Abweichungen von der geplanten Vertragsdurchführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen (etwa im Falle von Verzögerungen bei der Be-/und Entladung, der Fahrzeuggestellung, Stau, Panne, Gewichtskorrekturen, Transportschaden, Fehlmengen, etc.).
Informationspflichten des Auftragnehmers. 8.1. Über Maßnahmen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde sowie über Ermittlungsmaßnahmen von Strafverfolgungsbehörden beim Auftragnehmer bezüglich des Verdachts der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren, sofern von den Maßnahmen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers betroffen ist.
Informationspflichten des Auftragnehmers