VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS Musterklauseln

VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. ART. 6 OBBLIGHI DELL’APPALTATORE
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der geltenden umwelt-, sozial– und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen, die durch EU-, staatliche oder Landesrechtsvorschriften, Bereichsverträge oder bereichsübergreifende Kollektivverträge, sei es auf gesamtstaatlicher als auf lokaler Ebenen, oder die in Anhang X der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle daraus entstehenden Verpflichtungen nach Treu und Glauben und mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und dazu angemessen ausgebildete Mitarbeiter sowie für die Leistungen geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet (i) den bei Vertragsbeginn erhaltenen Anweisungen und Vorschriften des Instituts Poligrafico nachzukommen und (ii) sich bei der Vertragsausführung an die Vorschriften der einzelnen Aufträge zu halten, andernfalls wird der Vertrag im Sinne des nachfolgenden Art. 14 dieser Vertragsbedingungen aufgelöst. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig und verantwortlich, dass seine Angestellten, Mitarbeiter und Berater sich bei der Ausführung des Auftrags korrekt verhalten, die Informationen über Orte, Personen und Verfahren vertraulich behandeln und sich genau an die vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen verabschiedeten Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren des Instituts Poligrafico halten, wobei sie befugt sind, die Räumlichkeiten des Instituts Poligrafico nach den festgelegten Modalitäten und gegebenenfalls unter der direkten Aufsicht des Sicherheitsdienstes des Instituts Poligrafico zu betreten. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Auftragnehmer bedingungslos, dass er alle Vorschriften und Gesetze zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz sowie zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität kennt und einhalten wird und dass er sich ausdrücklich verpflichtet, das Institut Poligrafico von jeder Haftung für Folgen aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Gesetze zu befreien und schadlos zu halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Einsatz des Personals stets die gesetzlichen Vorschriften und die anwendbaren Kollektivverträge einzuhalten und die diesbezüglich geltenden versorgungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Auflagen zu erfüllen. Andernfalls behält sich das Institut Poligrafico das Recht vor, die Zahlung der für die Ausführung des Vertrags angereiften Vergütungen so lange auszusetzen und für die Personen einzubehalten, denen sie zustehen, bis bestätigt wird, dass für die Leistungen dieses Vertrags tatsächlich Schulden im Hinblick auf die anfallenden Entlohnungen oder auf die Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Das Institut Poligrafico steht außerhalb sämtlicher Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern oder anderen Personen, die aus belie...
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 4.2.1 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung des Leistungsorts und zur Sicherung seiner Arbeiten sowie seiner sonst nach diesem Vertrag vorzunehmenden Handlungen und Unterlassungen nach den gesetzlichen, behördlichen, polizeilichen Anordnungen und Vorschriften sowie nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 4.1 Der Auftragnehmer wird den Auftrag sorgfältig und gemäß den Bestimmungen des Vertrages und der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen ausführen und außerdem ausschließlich an die vom Auftraggeber erteilten Anweisungen und Aufträge halten.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 1. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers umfassen unter anderem:
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Neben der Einhaltung der Bestimmungen dieses Auftrags in Übereinstimmung mit der EU-Daten- schutzgrundverordnung hat der Auftragnehmer die folgenden Verpflichtungen: � Der Auftraggeber wird über die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten informiert, um diesen direkt kontaktieren zu können. � Wahrung des Datengeheimnisses in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. Alle Personen, die in Übereinstimmung mit dem Auftrag auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zugreifen können, sind dazu verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren und werden bezüglich der besonderen Datenschutzverpflichtungen informiert, die aus diesem Auftrag und der bestehenden Weisungskette und/oder Begrenzung der Nutzung unter besonderen Umständen entstehen. � Implementierung und Einhaltung aller notwendigen technischen und organisatorischen Maß- nahmen für diesen Auftrag in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. � Unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers bezüglich sämtlicher Wirtschaftsprüfungs- aktivitäten und -maßnahmen, die von der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Dies gilt auch, falls eine zuständige Behörde Untersuchungen bezüglich des Auftragnehmers einleitet. � Implementierung einer Auftragskontrolle über regelmäßige Audits durch den Auftragnehmer bezüglich der Auftragsdurchführung und/oder -erbringung, insbesondere Einhaltung (und falls notwendig Anpassung) von Bestimmungen und Maßnahmen zur Erfüllung des Auftrags.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 8.1. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten auf ordnungsgemäße und solide Weise unter Berück- sichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen durch.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag unter Einhaltung aller Bedingungen, Vereinbarungen und Modalitäten, die im mit (Datum und Nummer des Beschlusses zur Genehmigung des Ausführungsprojekts) genehmigten Ausführungsprojekt und insbesondere in den folgenden Dokumenten enthalten sind, auszuführen: - Zeitplan; - Liste der Einheitspreise; - Dokumente 1, 2, 3 ; - Dokument „technische Lösung“, das bei der Angebotsabgabe eingereicht wurde.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Der Auftragnehmer wird seine vertraglichen Leistungen nach dem neuesten Stand der Technik erbringen. Der Auftragnehmer hat in der Erbringung seiner Leistungen alle geltenden Vorschriften, unter anderem die geltenden Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen, zu beachten. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gilt das gruppenweite HOYER-SHEQ-System (Safety, Health, Environment, Quality) für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Sicherheit und Nachhaltigkeit, wie sie auf der HOYER-Website dargestellt und ggf. von Zeit zu Zeit geändert werden. Der Auftragnehmer ist auch im Streitfall über Pflichten aus diesem Vertrag verpflichtet, seine Leistungen vollständig und vertragsgerecht zu erbringen, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Befreiung oder Anweisung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von der Haftung gegenüber Dritten, die sich aus Schäden infolge einer Vertragsverletzung oder aus Gesetz ergeben, frei.