VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. OBBLIGHI DELL’APPALTATORE
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der geltenden umwelt-, sozial– und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen, die durch EU-, staatliche oder Landesrechtsvorschriften, Bereichsverträge oder bereichsübergreifende Kollektivverträge, sei es auf gesamtstaatlicher als auf lokaler Ebenen, oder die in Anhang X der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle daraus entstehenden Verpflichtungen nach Treu und Glauben und mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und dazu angemessen ausgebildete Mitarbeiter sowie für die Leistungen geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet (i) den bei Vertragsbeginn erhaltenen Anweisungen und Vorschriften des Instituts Poligrafico nachzukommen und (ii) sich bei der Vertragsausführung an die Vorschriften der einzelnen Aufträge zu halten, andernfalls wird der Vertrag im Sinne des nachfolgenden Art. 14 dieser Vertragsbedingungen aufgelöst. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig und verantwortlich, dass seine Angestellten, Mitarbeiter und Berater sich bei der Ausführung des Auftrags korrekt verhalten, die Informationen über Orte, Personen und Verfahren vertraulich behandeln und sich genau an die vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen verabschiedeten Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren des Instituts Poligrafico halten, wobei sie befugt sind, die Räumlichkeiten des Instituts Poligrafico nach den festgelegten Modalitäten und gegebenenfalls unter der direkten Aufsicht des Sicherheitsdienstes des Instituts Poligrafico zu betreten. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Auftragnehmer bedingungslos, dass er alle Vorschriften und Gesetze zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz sowie zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität kennt und einhalten wird und dass er sich ausdrücklich verpflichtet, das Institut Poligrafico von jeder Haftung für Folgen aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Gesetze zu befreien und schadlos zu halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Einsatz des Personals stets die gesetzlichen Vorschriften und die anwendbaren Kollektivverträge einzuhalten und die diesbezüglich geltenden versorgungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Auflagen zu erfüllen. Andernfalls behält sich das Institut Poligrafico das Recht vor, die Zahlung der für die Ausführung des Vertrags angereiften Vergütungen so lange auszusetzen und für die Personen einzubehalten, denen sie zustehen, bis bestätigt wird, dass für die Leistungen dieses Vertrags tatsächlich Schulden im Hinblick auf die anfallenden Entlohnungen oder auf die Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Das Institut Poligrafico steht außerhalb sämtlicher Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern oder anderen Personen, die aus belie...
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 4.1 Der Auftragnehmer wird den Auftrag sorgfältig und gemäß den Bestimmungen des Vertrages und der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen ausführen und außerdem ausschließlich an die vom Auftraggeber erteilten Anweisungen und Aufträge halten.
4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er Mängel feststellt oder erwartet. Mängel können unter anderem aus Fehlern im Auftrag, Fehlern bei der Ausführung des Auftrags, Versäumnissen von (beteiligten) Dritten, Fristüberschreitungen oder ungenügend mit dem Auftraggeber oder Dritten aufeinander abgestimmten Tätigkeiten bestehen.
4.3 Soweit zutreffend, hat der Auftraggeber das Recht, gelieferte Produkte zu testen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer kostenlos sämtliche Dokumente, Hilfsmittel und Angaben zur Verfügung stellen, die für die Durchführung von Tests erforderlich sind.
4.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zu liefernden Sachen:
a. für den vorgesehenen Zweck geeignet sind, wenn sich dieser Zweck entweder aus der Art der Lieferung ergibt oder mitgeteilt wurde;
b. der im Auftrag beschriebenen Spezifikation entsprechen;
c. den Anforderungen entsprechen, die sich aus den in den Niederlanden geltenden Gesetzen oder anderen geltenden Vorschriften ergeben, insbesondere Umweltbestimmungen in Bezug auf die Stoffe, aus denen die Sachen oder deren Verpackung hergestellt sind, sowie Bestimmungen in Bezug auf vorgeschriebene Kennzeichnungen;
x. xxxxxxxx und frei von Konstruktions-, Produktions-, Montage- und Materialfehlern sind.
e. er gewährleistet außerdem, dass Xxxxxx den Auftraggeber nicht wegen Verstößen gegen industrielle Eigentumsrechte haftbar machen können.
4.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag des Auftraggebers alle Änderungen an dem Auftrag auszuführen, die technisch machbar sind. Infolge dessen auftretende Preis- oder Lieferterminänderungen werden schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich mitgeteilt. Führt eine solche Änderung zu einem neuen Preis oder einem neuen Liefertermin, dann hat der Auftraggeber das Recht, die unveränderte Lieferung oder für ihn annehmbare Preis- und Lieferterminänderungen zu verlangen.
4.6 Der Auftragnehmer darf ohne die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers den Auftrag weder vollständig noch teilweise an Dritte übertragen oder vergeben. Hiervon ausgenommen ist die Herstellung von Formen oder Schablonen durch Dritte.
4.7 Der Auftragne...
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Der Auftragnehmer wird seine vertraglichen Leistungen nach dem neuesten Stand der Technik erbringen.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 8.1. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten auf ordnungsgemäße und solide Weise unter Berück- sichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen durch.
8.2. Der Auftragnehmer verwendet alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel auf bestimmungsgemäße Weise.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 4.2.1 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung des Leistungsorts und zur Sicherung seiner Arbeiten sowie seiner sonst nach diesem Vertrag vorzunehmenden Handlungen und Unterlassungen nach den gesetzlichen, behördlichen, polizeilichen Anordnungen und Vorschriften sowie nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. Neben der Einhaltung der Bestimmungen dieses Auftrags in Übereinstimmung mit der EU-Daten- schutzgrundverordnung hat der Auftragnehmer die folgenden Verpflichtungen: � Der Auftraggeber wird über die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten informiert, um diesen direkt kontaktieren zu können. � Wahrung des Datengeheimnisses in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. Alle Personen, die in Übereinstimmung mit dem Auftrag auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zugreifen können, sind dazu verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren und werden bezüglich der besonderen Datenschutzverpflichtungen informiert, die aus diesem Auftrag und der bestehenden Weisungskette und/oder Begrenzung der Nutzung unter besonderen Umständen entstehen. � Implementierung und Einhaltung aller notwendigen technischen und organisatorischen Maß- nahmen für diesen Auftrag in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. � Unverzügliche Benachrichtigung des Auftraggebers bezüglich sämtlicher Wirtschaftsprüfungs- aktivitäten und -maßnahmen, die von der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Dies gilt auch, falls eine zuständige Behörde Untersuchungen bezüglich des Auftragnehmers einleitet. � Implementierung einer Auftragskontrolle über regelmäßige Audits durch den Auftragnehmer bezüglich der Auftragsdurchführung und/oder -erbringung, insbesondere Einhaltung (und falls notwendig Anpassung) von Bestimmungen und Maßnahmen zur Erfüllung des Auftrags.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. 1. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers umfassen unter anderem:
a. die gute, taugliche und vertragsgemäße Ausführung der von ihm zu verrichtenden Lief- erung und Leistung;
b. die Ausführung der ausschließlich vom Auftraggeber erteilten Anweisungen und Aufträge;
c. die Vorlage eines gültigen Nachweises über die Eintragung beim Finanzamt, eines kür- zlich erstellten Handelsregisterauszugs sowie – bei Anwendbarkeit des niederländischen Gesetzes über die Kettenhaftung - des Originalsperrkontenvertrags. Diese Unterlagen sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen;
d. die Vorlage von Kopien der gültigen Ausweispapiere und Qualifikationsnachweise der ein- zusetzenden Mitarbeiter an den Bevollmächtigten des Auftraggebers, bevor der Auftragne- hmer den Mitarbeitern die Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle gestattet. Während der Durchführung von Tätigkeiten müssen die Mitarbeiter auf erstes Verlangen ihre Aus- weispapiere vorlegen können;
e. die Einhaltung des niederländischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des niederlän- dischen Gesetzes über den Einsatz von Arbeitskräften durch Vermittler sowie die Befreiung des Auftraggebers von eventuellen Bußen und/oder Sanktionen sowie vor Ansprüchen des Bauherrn infolge einer Übertretung dieser Gesetze;
f. auf Verlangen des Auftragsgebers die Aushändigung einer – nach den Vorgaben des Auftraggebers zu fertigenden – Aufstellung, aus der die Namen und die Bürgerservicenum- mern (BSN) der wöchentlich in dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter hervorgehen;
g. die Ermöglichung der Einsichtnahme in die Lohnaufstellungen durch den Auftraggeber auf dessen Verlangen;
h. die sorgfältige/pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den von ihm bei der Projektdurchführung beschäftigten Mitarbeitern;
i. jeweils auf Verlangen des Auftraggebers, jedoch mindestens einmal im Quartal aus eigener Initiative die Vorlage einer Zahlungsübersicht – jeweils im Original - aus der sich die abgefüh- rten Abgaben an das Finanzamt ergeben - und zwar gemäß den im niederländischen Gesetz über die Kettenhaftung festgestellten Richtlinien; x. xxxxxxx Vorlage von Preisangaben und/ oder Angeboten an den Bauherren des Auftraggebers - betreffend die dem Auftraggeber vom Bauherrn aufgetragenen Erweiterungen, Ausführungsalternativen oder Änderungen der Leistung - zu unterlassen;
x. die Organisation seiner Buchhaltung unter Einhaltung der Richtlinien des geltenden nied- erländischen Lohnsteuergesetzes von 1964, des niederländischen Beitreibung...
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