Informationspflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der dem BRK-Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen von Telefonnummern/Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ des Providers oder weiterer bedeutender Daten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den BRK-Vertragspartner mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.
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Samples: BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf, BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf
Informationspflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der dem BRK-Vertragspartner DRK unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen von Telefonnummern/Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ Telekommunikationsanschlusses / des Providers oder weiterer bedeutender Daten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den BRK-Vertragspartner das DRK mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.
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Samples: Leistungsumfang
Informationspflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der An- gaben dem BRKDRK-Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen Änderun- gen von Telefonnummern/Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ Te- lekommunikationsanschlusses/ des Providers oder weiterer bedeutender Daten. Der Teilnehmer verpflichtet ver- pflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung Be- handlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den BRKDRK-Vertragspartner Vertrags- partner mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.
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Informationspflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der dem BRKDRK-Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen von Telefonnummern/Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen Än- derungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ des Providers oder weiterer bedeutender Daten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, SchlaganfälleSchlagan- fälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den BRKDRK-Vertragspartner mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.
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Informationspflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben auf dem Datenblatt des Vertrages zum Hausnotruf bzw. Mobilruf zutreffend sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben der dem BRKDRK-Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Änderungen von Telefonnummern/Telefonnummern/ Kontaktdaten der genannten Kontaktpersonen, Änderungen bzgl. des Telekommunikationsanschlusses/ Telekommunikationsanschlusses / des Providers oder weiterer bedeutender Daten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Gesundheitszustandes (z.B. erlittene Herzinfarkte, Schlaganfälle, Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente usw.), die eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen könnten, unverzüglich in Textform an den BRKDRK-Vertragspartner mitzuteilen oder von Personen seines Vertrauens mitteilen zu lassen.
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Samples: Leistungsumfang