Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungVertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungergän- zenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame unwirk- same Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ver- tragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungergän- zenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame un- wirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Vertragsschlusses Vertragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungVertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner Sie und wir als angemessene und ihren den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten. Kriterium ist hierbei, was vereinbart worden wäre, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertragsabschlusses Ihnen und uns bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungVertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- auslegungergän zenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame unwirk same Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ver tragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
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Inhalt der Neuregelung. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrags- Vertrags - auslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre.
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