Common use of Inhalt der Sofortmeldung und Datenübermittlung Clause in Contracts

Inhalt der Sofortmeldung und Datenübermittlung. Die Sofortmeldung muss den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer, die Be- triebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten im DBGB, DBAN und gegebenenfalls die Europäische Versicherungsnummer im DBEU mit der Sofortmeldung zu übermitteln. Die ermittelte oder neu vergebene Versiche- rungsnummer wird dem Arbeitgeber direkt von der DSRV mitgeteilt. Für die Datenübermittlung zwischen den Arbeitgebern und der DSRV sind DSKO und DSME mit den zugehörigen Datenbausteinen zu verwenden.

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Inhalt der Sofortmeldung und Datenübermittlung. Die Sofortmeldung muss den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer, die Be- triebsnummer Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten im DBGB, DBAN und gegebenenfalls die Europäische Versicherungsnummer im DBEU mit der Sofortmeldung zu übermitteln. Die ermittelte oder neu vergebene Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer wird dem Arbeitgeber direkt von der DSRV mitgeteilt. Für die Datenübermittlung zwischen den Arbeitgebern und der DSRV sind DSKO und DSME mit den zugehörigen Datenbausteinen zu verwenden.

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