Inkludierte Leistungen Musterklauseln

Inkludierte Leistungen. In unseren Tarifen und Optionen inkludierte Leistungen (z.B. Freiminuten) können Sie nur bis zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode nutzen.
Inkludierte Leistungen. Im Mietpreis inkludiert sind die Nutzung der im Vertrag festgelegten Räume und Nebengebäude sowie der Zugang zu den Räumen, der gemeinsamen Beleuchtung und der Heizung. Ebenfalls im Mietpreis inkludiert ist die vertraglich festgelegte erstmalige Einrichtung und Bestuhlung der gemieteten Räumlichkeiten durch das technische Personal. In den grösseren Räumen des KGZ umfasst der Mietpreis auch die Benützung eines Beamers sowie die Standard-Technik gemäss der separaten Technikliste. Die Garderoben im KGZ (unbewacht) können unentgeltlich benützt werden. Die DDO haftet nicht für verlorene, verwechselte, gestohlene oder sonst abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke und Gegenstände. Die Reinigung der Flächen im normalen Rahmen (Kongress, Seminar, Bankett etc.) ist in den Mietpreisen für das KGZ inbegriffen. Exkludiert ist die Reinigung nach Partys und ähnlichen Veranstaltungen. Der hierfür anfallende Aufwand wird dem Kunden gemäss Ziff. 9.4. verrechnet.
Inkludierte Leistungen a. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, umfasst der Gesamtpreis der Reise die Beförderung und Unterbringung der Reisenden und ihres Gepäcks sowie alle Mahlzeiten und, je nach Vereinbarung, alkoholfreien Getränke sowie ausgewählte Weine und Spirituosen an Bord sowie Trinkgelder ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind jedoch weitere Getränke, Landausflüge und exklusive Services wie beispielsweise Massagen, medizinische Behandlungen, Friseur sowie alle Dienstleistungen des Spa. b. Der weitere Leistungsumfang ergibt sich neben diesen allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen aus den Prospekten des Veranstalters und der Buchungsbestätigung. c. Nicht inkludierte Leistungen die von den Reisenden während der Reise in Anspruch genommen werden, müssen spätestens vor der Ausschiffung an Bord mittels Bargeld, Scheck oder Kreditkarte beglichen werden.
Inkludierte Leistungen. Im Mietpreis inkludiert sind die Nutzung der im Vertrag festgelegten Räume und Nebengebäude sowie der Zugang zu den Räumen, gemeinsame Beleuchtung und Heizung. Ebenfalls im Mietpreis inkludiert ist die vertraglich festgelegte erstmalige Einrichtung und Bestuhlung der gemieteten Räumlichkeiten durch das technische Personal. In der Arena 1 der AK umfasst der Mietpreis auch die Benützung eines Beamers, der Leinwand sowie Standard-Technik gemäss der separaten Technikliste. Die Garderoben in der AK (unbewacht) können unentgeltlich benützt werden. DDO haftet nicht für verlorene, verwechselte, gestohlene oder sonst abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke und Gegenstände. Die Reinigung der Flächen im normalen Rahmen (Event, Seminar, Bankett etc.) ist in den Mietpreisen für die AK inbegriffen. Exkludiert ist die Reinigung nach Partys und ähnlichen Veranstaltungen. Der hierfür anfallende Aufwand wird dem Kunden gemäss Ziff. 9.4 verrechnet.
Inkludierte Leistungen. Leistungen Virtual Server Infrastructure Kundeneigene Domain .at, .eu, .com, .net, .org, .info, .biz .at, .eu, .com, .net, .org, .info, .biz Remote Desktop Zugang ja, für VMs mit Option Windows Server ja, für VMs mit Option Windows Server Reboot durch den Kunden ja ja Security- und Netzwerk-Features optional ja tägliche Datensicherung ja ja 1 Aufbewahrungsdauer 14 Tage 1 14 Tage 1 Kostenlose Supporthotline ja ja Nachfolgend werden die in den Produkten inkludierten Leistungen beschrieben. 1) siehe auch Punkt 1.5 Diese sind in drei Abstufungen unterteilt und unterscheiden sich in der Hardware Ressourcen Zuteilung (vRAM, vCPU und Storage). Als Fair Use wird eine Überschreitung von max. 10% des inkludierten Transfervolumens pro Kalendermonat akzeptiert. Wird eine andere Domain Endung oder eine weitere Domain bestellt so erfolgt dies zu den Bedingungen der Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen für A1 Domain Service. Wird ein weiteres oder während der bestehenden Laufzeit von einem Jahr ein neues SSL Zertifikat vom Kunden bestellt so erfolgt dies zu den Bedingungen der Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen für A1 E-Mail Business und A1 Webspace Business. Dieses Feature-Set umfasst unter anderem Site2Site VPN, VLAN und Firewall. Die Funktionalitäten stehen beim Modul „Virtual Server“ per Default nicht zur Verfügung, können jedoch optional gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr freigeschaltet werden. Im Bemerkungsfeld des Bestellformulars muss hierfür „INKLUSIVE Security- und Netzwerkmanagement” vermerkt werden. Die Gebühr beträgt aktuell € 20,- / Monat. Im Modul „Infrastructure“ sind die Funktionen für Security- und Netzwerkmanagement freigeschalten. Dieser Mehrwert, wie etwa eine S2S VPN-Verbindung zum lokalen Server self- managed aufbauen und verwalten zu können, ist im Preis inkludiert. Im Falle eines Ausfalls eines kompletten Standortes werden die Instanzen am Ausfallsstandort neu gestartet Der Hypervisor verfügt über eine bei den weltweit Top 500 Unternehmen bewährte High Availabiltity-Funktionalität (HA), sowie darüber hinaus über ein Desaster Recovery – Feature (DRS), welches einen geregelten Reboot der VMs garantiert. Betrieb, Überwachung und Wartung berücksichtigen die IT-Risiken der gesamten Lösung und basieren auf den Richtlinien der internationalen Norm für Informationssicherheit - ISO 27001. Darauf aufbauend bezieht sich die Datenverfügbarkeit direkt auf jene der gesamten Plattform (siehe 5.2). Eine in den Standardpaketen des Moduls...
Inkludierte Leistungen. Das Mitglied kann während der Laufzeit des Vertrages folgende Leistungen nutzen: Fitness- und Gesundheitsstudio, Kursbereich, Sauna- und Natur-Badesee, Freies Spiel auf freien Plätzen.

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  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Versicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche

  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.

  • Fremdleistungen 3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Gewährleistungen 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden. 10.2 Der Kunde muss inet einen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung oder innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Kunden bewusst hätte werden müssen bei sonstigem Rechts- verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, informieren. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt sechs (6) Mo- nate ab dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Leistung erbracht wurde. 10.3 inet ist nicht Betreiber von IP- oder Telekommunikationsinfrastruktu- ren und übernimmt insoweit keine Gewährleistung und/oder Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche 10.4 inet übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre zu erbringende Leistung (insbesondere das Alpega TMS) mit sämtlicher kundenseitig in Anwendung befindlicher Software und Schnittstellen kompatibel ist. Art und Umfang der Kompatibilität ist von den Vertragsparteien jeweils für den Einzelfall schrift- lich festzulegen. 10.5 Sofern Open Source Software und Komponenten (OSS) in den Leis- tungen inet enthalten sind, ist für diese OSS jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. 10.6 Darüber hinaus übernimmt inet keine Gewähr dafür, dass jeder Soft- warefehler behoben bzw. beseitigt werden kann. 10.7 In jedem Fall ist die Gewährleistung im Hinblick auf die Alpega TMS Software nur auf reproduzierbare Mängel beschränkt. 10.8 Die Gewährleistung entfällt, soweit ohne Zustimmung von inet am Leistungsgegenstand (insbesondere an der Software und den Schnittstel- len) durch den Kunden oder durch Dritte Änderungen vorgenommen wer- den. 10.9 Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von inet gegen Berechnung durch- geführt. 10.10 inet übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der ver- traglichen Leistungen in Bezug auf Cyberangriffe oder die Verhinderung des Verlusts, der Änderung oder des unzulässigen Zugriffs auf die Kontoinfor- mationen oder -daten des Kunden. 10.11 Für den Fall, dass der Kunde BOTs benutzt, übernimmt inet keine Gewährleistung dafür, dass BOTs nach einem Release des Alpega TMS wei- terhin funktionieren. inet behält sich das Recht vor, BOTs zu blockieren.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.