Common use of Innovationsfonds Clause in Contracts

Innovationsfonds. Zur Unterstützung der profilbildenden Vorhaben dieser Zielvereinbarung und der Aus- stattung der Berufungsverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Fachhochschule Aachen für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovati- onsfond im Jahr 2002: € 506.700,00 im Jahr 2003: € 449.100,00 im Jahr 2004: € 391.500,00 Gesamt: € 1.347.300,00. ======================= Mit diesen Mitteln werden vorrangig die Vorhaben unterstützt, die in dieser Zielvereinba- rung unter Kapitel 2. benannt sind. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Eventuelle Reste stehen für die Ausstattung der in diesem Zeitraum erfolgenden Beru- fungs- und Bleibeverhandlungen vornehmlich in den Bereichen zur Verfügung, die als profildefinierend in dieser Vereinbarung benannt sind. Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich € 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mit- teln wird das Förderprogramm Kompetenzplattformen „KOPF“ des MSWF verstärkt. Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Projekten unter den für dieses Programm geltenden Vorraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträg- lich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie dem in dieser Vereinba- rung festgelegten Profil entsprechen. Ein Anspruch auf Teilhabe an den Mitteln dieses Programms erwächst durch die Aufnahme der Vorhaben in die Zielvereinbarung nicht. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Fachhochschule aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung vorantreiben. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mitteln (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, u.a.) zu bewerben.

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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der profilbildenden Vorhaben dieser Zielvereinbarung Ausstattung der Berufungs- und der Aus- stattung der Berufungsverhandlungen Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Fachhochschule Aachen Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung Zielver- einbarung aus dem Innovati- onsfond Innovationsfonds im Jahr 2002: 2002 506.700,00 1.717.700 im Jahr 2003: 2003 449.100,00 1.013.000 im Jahr 2004: 2004 391.500,00 Gesamt: € 1.347.300,00. ======================= Mit diesen Mitteln werden vorrangig die Vorhaben unterstützt, die in dieser Zielvereinba- rung unter Kapitel 2. benannt sind836.800. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Eventuelle Reste stehen Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung aus dem Innovationsfonds € 35.400.000 für die Ausstattung Laufzeit der in diesem Zeitraum erfolgenden Beru- fungs- und Bleibeverhandlungen vornehmlich in Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 € 710.900 im Jahr 2003 € 1.415.600 im Jahr 2004 € 1.591.800. Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den Bereichen zur Verfügungentsprechenden Emp- fehlungen des Expertenrats, die als profildefinierend in Vorhaben 1.1 bis 1.3. Ist die Finanzierung dieser Vereinbarung benannt sindPro- jekte gesichert, können ggf. Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich € 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mit- teln wird das Förderprogramm Kompetenzplattformen „KOPF“ des MSWF verstärktverbleibende Finanzmittel für die übrigen Strukturvorha- ben verwendet werden. Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Projekten unter den für dieses Programm geltenden Vorraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträg- lich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie interne Mittelverteilung obliegt dem in dieser Vereinba- rung festgelegten Profil entsprechen. Ein Anspruch auf Teilhabe an den Mitteln dieses Programms erwächst durch die Aufnahme der Vorhaben in die Zielvereinbarung nichtRektorat. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Fachhochschule Universität aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung vorantreibendurchführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mitteln etatisierte Mittel (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens in dieser Zielverein- barung nicht. Der Aufbau des Internationalen Kompetenzzentrums für Waldökologie, Holz- und Forstwirtschaft (1.5) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Universität Münster. Zum Aufbau des Kompetenzzentrums sagt das MUNLV bis zu zehn Stellen höherer Forstdienst (kw) im Wege der Abordnung zu. Es sagt ferner bei Zuarbeit gemäß Ziffer 1.5 Drittmittelfinanzierung zu.

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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der profilbildenden Vorhaben dieser Zielvereinbarung Ausstattung der Berufungs- und der Aus- stattung der Berufungsverhandlungen Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung Nachbe- setzung der Professuren erhält die Fachhochschule Aachen Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovati- onsfond Innovationsfond im Jahr 2002: 2002 506.700,00 828.500 im Jahr 2003: 2003 449.100,00 488.600 im Jahr 20042004 € 403.600 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profil- schärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die La n- desregierung aus dem Innovationsfond € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 391.500,00 Gesamt: 446.400 im Jahr 2003 1.347.300,00. ======================= Mit diesen Mitteln werden vorrangig 786.300 im Jahr 2004 € 871.300 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlun- gen des Expertenrates, die Vorhaben unterstützt, die in dieser Zielvereinba- rung unter Kapitel 2. benannt sindAuf- und Ausbau der Bioinformatik und der Biochemie. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Eventuelle Reste stehen für die Ausstattung der in diesem Zeitraum erfolgenden Beru- fungs- und Bleibeverhandlungen vornehmlich in den Bereichen zur Verfügung, die als profildefinierend in dieser Vereinbarung benannt sind. Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich € 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mit- teln wird das Förderprogramm Kompetenzplattformen „KOPF“ des MSWF verstärkt. Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Projekten unter den für dieses Programm geltenden Vorraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträg- lich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie dem in dieser Vereinba- rung festgelegten Profil entsprechen. Ein Anspruch auf Teilhabe an den Mitteln dieses Programms erwächst durch die Aufnahme der Vorhaben in die Zielvereinbarung nicht. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Fachhochschule Universität aus eigenen Mitteln bzw. in eigener eige- ner Verantwortung vorantreiben. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten abgestimm- ten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mitteln etatisierteMittel (wie z.B. ForschungsförderungForschungsfö r- derung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vo rhabens in dieser Zielvereinbarung nicht.

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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der profilbildenden Vorhaben dieser Zielvereinbarung Ausstattung der Berufungs- und der Aus- stattung der Berufungsverhandlungen Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Fachhochschule Aachen Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovati- onsfond Innovationsfonds im Jahr 2002: 2002 506.700,00 483.300 im Jahr 2003: 2003 449.100,00 285.000 im Jahr 20042004 € 235.500 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung aus dem Innovationsfond € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 391.500,00 Gesamt: 86.800 im Jahr 2003 1.347.300,00. ======================= Mit diesen Mitteln werden vorrangig die Vorhaben unterstützt285.100 im Jahr 2004 € 334.600 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen des Expertenrates, die Schwerpunktsetzung in dieser Zielvereinba- rung unter Kapitel 2. benannt sindder medienbezogenen Bildungsforschung. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Eventuelle Reste stehen für die Ausstattung der in diesem Zeitraum erfolgenden Beru- fungs- und Bleibeverhandlungen vornehmlich in den Bereichen zur Verfügung, die als profildefinierend in dieser Vereinbarung benannt sind. Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich € 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mit- teln wird das Förderprogramm Kompetenzplattformen „KOPF“ des MSWF verstärkt. Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Projekten unter den für dieses Programm geltenden Vorraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträg- lich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie dem in dieser Vereinba- rung festgelegten Profil entsprechen. Ein Anspruch auf Teilhabe an den Mitteln dieses Programms erwächst durch die Aufnahme der Vorhaben in die Zielvereinbarung nicht. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Fachhochschule Universität (mit Ausnahme der Regelung gem. Ziffer 4.3) aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung vorantreibendurchführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mitteln etatisierte Mittel (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens in dieser Zielvereinbarung nicht.

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