Innovationsfonds. Zur Unterstützung der Ausstattung der Berufungs- und Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovationsfonds im Jahr 2002 € 483.300 im Jahr 2003 € 285.000 im Jahr 2004 € 235.500 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung aus dem Innovationsfond € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 € 86.800 im Jahr 2003 € 285.100 im Jahr 2004 € 334.600 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen des Expertenrates, die Schwerpunktsetzung in der medienbezogenen Bildungsforschung. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Universität (mit Ausnahme der Regelung gem. Ziffer 4.3) aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung durchführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierte Mittel (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens in dieser Zielvereinbarung nicht.
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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der Ausstattung der Berufungs- und Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung Nachbe- setzung der Professuren erhält die Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovationsfonds Innovationsfond im Jahr 2002 € 483.300 828.500 im Jahr 2003 € 285.000 488.600 im Jahr 2004 € 235.500 403.600 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender profil- schärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung La n- desregierung aus dem Innovationsfond € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 € 86.800 446.400 im Jahr 2003 € 285.100 786.300 im Jahr 2004 € 334.600 871.300 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen Empfehlun- gen des Expertenrates, die Schwerpunktsetzung in Vorhaben Auf- und Ausbau der medienbezogenen BildungsforschungBioinformatik und der Biochemie. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Universität (mit Ausnahme der Regelung gem. Ziffer 4.3) aus eigenen Mitteln bzw. in eigener eige- ner Verantwortung durchführenvorantreiben. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten abgestimm- ten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierte Mittel etatisierteMittel (wie z.B. ForschungsförderungForschungsfö r- derung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens Vo rhabens in dieser Zielvereinbarung nicht.
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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der Ausstattung profilbildenden Vorhaben dieser Zielvereinbarung und der Berufungs- und Bleibeverhandlungen Aus- stattung der Berufungsverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Universität Fachhochschule Aachen für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovationsfonds Innovati- onsfond im Jahr 2002 2002: € 483.300 506.700,00 im Jahr 2003 2003: € 285.000 449.100,00 im Jahr 2004 2004: € 235.500 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat391.500,00 Gesamt: € 1.347.300,00. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat ======================= Mit diesen Mitteln werden vorrangig die Landesregierung aus dem Innovationsfond € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 € 86.800 im Jahr 2003 € 285.100 im Jahr 2004 € 334.600 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen des ExpertenratesVorhaben unterstützt, die Schwerpunktsetzung in der medienbezogenen Bildungsforschungdieser Zielvereinba- rung unter Kapitel 2. benannt sind. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Eventuelle Reste stehen für die Ausstattung der in diesem Zeitraum erfolgenden Beru- fungs- und Bleibeverhandlungen vornehmlich in den Bereichen zur Verfügung, die als profildefinierend in dieser Vereinbarung benannt sind. Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich € 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mit- teln wird das Förderprogramm Kompetenzplattformen „KOPF“ des MSWF verstärkt. Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Projekten unter den für dieses Programm geltenden Vorraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträg- lich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie dem in dieser Vereinba- rung festgelegten Profil entsprechen. Ein Anspruch auf Teilhabe an den Mitteln dieses Programms erwächst durch die Aufnahme der Vorhaben in die Zielvereinbarung nicht. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Universität (mit Ausnahme der Regelung gem. Ziffer 4.3) Fachhochschule aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung durchführenvorantreiben. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierte Mittel etatisierten Mitteln (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens in dieser Zielvereinbarung nicht.
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Innovationsfonds. Zur Unterstützung der Ausstattung der Berufungs- und Bleibeverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren erhält die Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung Zielver- einbarung aus dem Innovationsfonds im Jahr 2002 € 483.300 1.717.700 im Jahr 2003 € 285.000 1.013.000 im Jahr 2004 € 235.500 836.800. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung aus dem Innovationsfond Innovationsfonds € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielvereinbarungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 € 86.800 710.900 im Jahr 2003 € 285.100 1.415.600 im Jahr 2004 € 334.600 1.591.800. Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen Emp- fehlungen des ExpertenratesExpertenrats, die Schwerpunktsetzung in der medienbezogenen BildungsforschungVorhaben 1.1 bis 1.3. Ist die Finanzierung dieser Pro- jekte gesichert, können ggf. verbleibende Finanzmittel für die übrigen Strukturvorha- ben verwendet werden. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Die anderen hier genannten Vorhaben wird die Universität (mit Ausnahme der Regelung gem. Ziffer 4.3) aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung durchführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierte Mittel (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. Ansprüche auf Teilhabe an den Mitteln ergeben sich aus der Vereinbarung des Vorhabens in dieser Zielvereinbarung Zielverein- barung nicht. Der Aufbau des Internationalen Kompetenzzentrums für Waldökologie, Holz- und Forstwirtschaft (1.5) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Universität Münster. Zum Aufbau des Kompetenzzentrums sagt das MUNLV bis zu zehn Stellen höherer Forstdienst (kw) im Wege der Abordnung zu. Es sagt ferner bei Zuarbeit gemäß Ziffer 1.5 Drittmittelfinanzierung zu.
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