Vertragsziele Musterklauseln

Vertragsziele. Dieser Vertrag hat die folgenden Ziele: ▪ Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung schwangerer Frauen durch patientenorientierte Kommunikation, ▪ Förderung der Früherkennung von Infektionen in allen drei Phasen der Schwangerschaft, ▪ Senkung der Frühgeburtenrate, ▪ Senkung der Komplikationsrate bei Müttern und Neugeborenen, ▪ Förderung der natürlichen Geburt und ▪ Förderung der fachübergreifenden Zusammenarbeit in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendmedizin, bspw. zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen.
Vertragsziele. Ziele dieses HzV-Vertrages sind:
Vertragsziele. Die Gemeinden wollen ihre Rechte als Aktionärinnen der Gesellschaft in gegenseitiger Absprache und einheitlich ausüben. Dabei verfolgen sie insbesondere die in der Transaktionsvereinbarung genannten Ziele. Mit dem vorliegenden Vertrag regeln die Gemeinden die Grundsätze ihrer Beteiligung an der Gesellschaft sowie ihre Rechte und Pflichten untereinander im Hinblick auf die Gesellschaft. Insbesondere treffen sie Vereinbarungen über:
Vertragsziele. Der Stadtplaner wird beauftragt, folgende Ziele im Sinne des Werkerfolges für die unter Ziffer 2.1 genannte Planungsaufgabe zu erreichen:  Ziel 1*: Grundlagenermittlung und Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe in Form eines Vorentwurfs für die frühzeitigen Beteiligungen ………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………  Ziel 2*: Erarbeiten der Lösung der Planungsaufgabe in Form eines Entwurfs für die öffentliche Auslegung ………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………  Ziel 3*: Erarbeiten der abschließenden Planfassung für die notwendigen Beschlüsse und Genehmigungen ………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………… Soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart wird, ist der Stadtplaner nur zur Erbringung berufsspezifischer Stadtplanerleistungen verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere keine Fachgutachten (z.B. Schall-, Boden-, Artenschutz), landschaftsplanerische Leistungen und über das Aufstellungsverfahren hinausgehende Rechtsdienstleistungen (z.B. Erarbeiten städtebaulicher Verträge, Klären immobilien- und grundbuchrechtlicher Fragestellungen). Zusätzlich wird beauftragt4:
Vertragsziele. (1) Das Ziel dieses Vertrages ist der Aufbau eines Netzwerkes gemäß Anlage 1b zur Ver- sorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom. Im Rahmen des Netzwerkes sollen sich alle Beteiligten zum Zwecke der bestmöglichen Behandlung des Patienten austauschen und miteinander kooperieren.
Vertragsziele. Zur Regelung ihrer Zusammenarbeit und ihrer Stellung als Aktionäre der Gesell- schaft schliessen die Parteien den vorliegenden Vertrag. Mit diesem Vertrag be- zwecken die Parteien insbesondere: – die Regelung der für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft er- forderlichen Zusammenarbeit der Parteien; – die Sicherstellung der gemeinsamen Kontrolle der Parteien über die Gesell- schaft; – die angemessene Wahrung der Eignerinteressen; – die Festlegung und Sicherung der Einhaltung einer Eignerstrategie betreffend die Gesellschaft; – die Sicherung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Gesellschaft mit dem Ziel, dass die Gesellschaft stets über einen kompetenten und ausge- wogen zusammengesetzten Verwaltungsrat verfügt; – die Regelung des zulässigen Informationsflusses zwischen Organen der Ge- sellschaft einerseits und den Parteien andererseits; zwischen der Gesellschaft und den Parteien wird ein Informationskonzept festgelegt; – das langfristige Gedeihen der Gesellschaft als selbstständiges Unternehmen; – die Sicherung der Operations- und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft; – die Ermöglichung der langfristigen Wertsteigerung der Beteiligungen der Par- teien an der Gesellschaft.
Vertragsziele. Der Architekt wird beauftragt, folgende Ziele im Sinne des Werkerfolges für die unter Ziffer 1.1 ge- nannte Baumaßnahme zu erreichen: x Ziel 13,4 Erarbeitung eines mit dem Bauherrn abgestimmten Planungskonzeptes
Vertragsziele. 3.1 Der AN verpflichtet sich, die in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführten Ziele der AG („Vertragsziele“) umzusetzen.
Vertragsziele. 1.1 Das Ziel des Vereins Solardorf Rehetobel ist ein ganzheitlicher, nachhaltiger, umwelt- gerechter Umgang mit Energie, welche erneuerbar und regional produziert und be- wusst und effizient konsumiert wird. Er ist daran interessiert, dass in Rehetobel die Produktion von Solarstrom gefördert wird. Da der Verein selbst keine Gebäude besitzt, sucht er Eigentümer, welche als Vermieter dem Verein als Mieter geeignete grosse Dächer zu Installation und Betrieb von Solarstrom-Anlagen auf kooperative Weise und zu günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen.
Vertragsziele. Ziele dieses HZV-Vertrages sind: