Insolvenz des Käufers Musterklauseln

Insolvenz des Käufers. Falls (i) der Käufer insolvent wird, ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Verwalter oder Manager für alle oder einen Teil der Vermögenswerte oder der Gesellschaft ernannt wurde, der Käufer eine einvernehmliche Regelung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, durch Schulden oder eine Anordnung in eine ähnliche Situation gerät oder beschlossen wird, die Gesellschaft aufzulösen oder zu liquidieren (aus anderen Gründen als einem Zusammenschluss oder einer Umstrukturierung), oder der Käufer eine ähnliche Handlung oder ein Verfahren gemäß geltendem ausländischem Recht durchläuft; oder falls (ii) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht, die Geschäftstätigkeit einzustellen, kann der Lieferant – unbeschadet seiner sämtlichen sonstigen Rechte und Rechtsmittel – jeden Vertrag als aufgelöst betrachten bzw. jegliche weitere Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen zurückhalten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften. Falls außerdem Waren und/oder Dienstleistungen geliefert, aber nicht bezahlt wurden, werden die entsprechenden Beträge oder Gebühren ungeachtet aller vorherigen Verträge oder Vereinbarungen sofort fällig gestellt.
Insolvenz des Käufers. 11.1 Für den Fall der Insolvenz des Käufers hat der Verkäufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. weiter Lieferungen bzw. Dienstleistungen auszusetzen, ohne vom Käufer in Haftung genommen zu werden, und wenn die Güter bereits ausgeliefert bzw. die Dienstleistungen erbracht, jedoch noch nicht bezahlt sind, ist der Verkäufer berechtigt, die unmittelbare Rückgabe der Güter bzw. die unmittelbare Begleichung aller ausgestellten unbezahlten, auch wenn noch nicht fälligen Rechnungen trotz gegenteiliger Abmachung zu verlangen. 11.2 Als Insolvenz gilt, wenn der Käufer für zahlungsunfähig oder bankrott erklärt wird oder ein Gläubiger rechtmäßig die Tätigkeit ganz oder zum größten Teil übernimmt, oder ein Verwalter rechtsgültig dafür bestimmt wird, oder ein Beschluss für die Abwicklung des Käufers verabschiedet wurde oder ein beliebiges gleichartiges Ereignis eintritt, mit Ausnahme der Fälle der freiwilligen Abwicklung zum alleinigen Zweck der Verschmelzung oder Umstrukturierung.
Insolvenz des Käufers. 7.1 Diese Klausel findet Anwendung, wenn: 7.1.1 der Käufer einen Vergleich mit seinen Kreditoren oder (als Einzelperson oder Unternehmen) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) einem Zahlungseinstellungsbeschluss unterliegt oder in Liquidation geht (sofern diese Liquidation nicht im Rahmen einer Unternehmensfusion oder Umstrukturierung des Unternehmens erfolgt); oder 7.1.2 ein Hypothekengläubiger Besitz ergreift oder für das Eigentum oder Vermögen des Käufers ein Konkursverwalter ernannt wird; oder 7.1.3 der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder 7.1.4 das Unternehmen berechtigten Anlass zu der Vermutung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintritt und den Käufer entsprechend benachrichtigt. 7.2 Wenn diese Klausel zutrifft, hat der Verkäufer ohne Auswirkung auf die anderen Rechte oder Maßnahmen, die dem Verkäufer zustehen, das Recht, den Vertrag zu widerrufen oder weitere Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages ohne Haftung gegenüber dem Käufer einzustellen. Der Betrag für die bereits gelieferten und noch nicht bezahlten Waren wird unabhängig von früheren Vereinbarungen oder gegenteiligen Absprachen mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar und, falls der Käufer dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, alle Betriebsgelände des Käufers oder Dritter, auf denen die Waren gelagert sind, zu betreten und die Waren wieder in seinen Besitz zu bringen.
Insolvenz des Käufers. 10.1 Diese Klausel gilt in den folgenden Fällen: 10.1.1 Der Käufer schließt einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern, der Käufer wird (als natürliche oder juristische Person) für insolvent erklärt oder dem Käufer wird (als juristische Person) ein gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt, der Käufer wird (als juristische Person) aufgelöst (und abgewickelt) und existiert als juristische Person nicht mehr, es sei denn, dies erfolgt in einer Situation, in welcher die Firma weiter bestehen bleibt (etwa im Falle einer Verschmelzung oder Umstrukturierung), oder 10.1.2 ein Inhaber eines Sicherheitsrechts kapitalisiert ein Eigentum oder Vermögenswerte des Käufers oder es wird für diese ein Vermögensverwalter eingesetzt; oder 10.1.3 der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeiten ein oder droht deren Einstellung an; oder 10.1.4 der Verkäufer hat hinreichende Gründe zu der Annahme, dass die vorerwähnten Ereignisse in Kürze für den Käufer eintreten werden und er den Käufer entsprechend informiert. 10.2 Bei Anwendbarkeit dieser Klausel ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere vertragliche Lieferungen ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer einzustellen. Wenn die Waren versandt, jedoch noch nicht bezahlt worden sind, so ist der Preis sofort fällig und zahlbar, ungeachtet eventueller gegenteiliger Vereinbarungen oder Absprachen.
Insolvenz des Käufers. 13.1 Diese Regelung findet Anwendung, falls: (a) der Käufer Schritte oder Handlungen unternimmt, die gerichtet sind auf eine Zwangsverwaltung, eine vorläufigen Liquidation oder den Abschluss eines Arrangements oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer in Bezug auf eine Umstrukturierung), auf eine freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss herbeigeführte (nicht zum Zweck der Umstrukturierung erfolgende) Liquidation, auf die Ernennung eines Verwalters über sein Vermögen oder auf die Aufgabe oder drohende Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit, oder auf ein vergleichbares Verfahren in einer anderen Rechtsordnung; oder (b) der Verkäufer berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass eines der vorgenannten Ereignisse im Hinblick auf den Käufer bevorsteht, und er den Käufer entsprechend benachrichtigt. 13.2 Sollte diese Regelung zur Anwendung kommen, ist der Verkäufer, ungeachtet aller sonstigen ihm zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe zur Kündigung des Vertrages oder zur Aussetzung von weiteren Lieferungen aus dem Vertrag berechtigt, ohne dass dem Käufer hieraus Ansprüche erwachsen. Sind die Produkte bereits geliefert, aber noch nicht bezahlt, so wird – ohne Rücksicht auf frühere, gegenteilige Vereinbarungen oder Absprachen – der Kaufpreis unmittelbar zur Zahlung fällig.

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  • Haftung des Mieters Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Solches, welches auf Wunsch des Mieters bestellt wurde und nimmt dieser das Fahrzeug nicht innerhalb der gesetzten Frist ab oder zahlt er die Erstmiete und/oder eine eventuell vereinbarte Mietsonderzahlung nicht, so ist er dem Vermieter im Falle dessen Rücktritts zum Ersatz des hieraus entstehenden bzw. entstandenen Schadens verpflichtet. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt bei Neuwägen 15 % des Anschaffungswertes, bei Gebrauchtwägen 10 % des Anschaffungswertes, zu verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen und den er im Übergabeprotokoll zugesichert hat. Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bis/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Stellen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts oder in Parkverbotszonen. Der Mieter stellt den Vermieter von Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen gerichtlichen oder behördlichen Kosten frei, die anlässlich solcher Verstöße beim Vermieter erhoben werden. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung derartiger Umstände, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Vermieter richten, ist dieser berechtigt beim Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 30,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben, es sei denn der Mieter weist nach, dass ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Vermieters. Eine Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Haftung Der Bank Mitverschulden Des Kunden Die Ikano Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nr. 9 dieser AGB aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Ikano Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Ikano Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. Die Ikano Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Ge- walt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Änderung des Zahlungsweges Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermit- teln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Haftung des Kunden 1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

  • Mitwirkung des Kunden 4.1 Der Kunde wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des Kunden ab und kann auch ein entsprechendes Einwirken des Kunden auf dessen Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienstleister oder sonstige Dritte (ausge- nommen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters) erfordern. Der Dienstleister darf sich bei der Erbringung der Vertragsleis- tungen auf Mitteilungen, Anweisungen, Freigaben, Abnahmen oder vergleichbare Erklärungen des Kunden verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und der Dienstleister ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich. 4.2 Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungen bzw. Beistellungen: (a) Der Kunde stellt dem Dienstleister rechtzeitig im vereinbarten, sonst in angemessenem Format alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich, aktua- lisiert der Kunde diese Daten und Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und Informationen verantwortlich; der Dienstleister ist nicht zu einer Überprüfung verpflichtet. (b) Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden, Infrastruktur, Systemen und Tools, die in der Verfügungsgewalt des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter stehen, soweit ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. Diese Mitwirkungen und Beistellungen können in den Teilen B - E dieser Vertragsbedingungen und/oder im Vertrag näher konkretisiert und/oder durch weitere Mitwirkungen und Beistellungen ergänzt oder eingeschränkt werden. 4.3 Der Dienstleister ist nicht für Konsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht ordnungsgemäßen und/oder ver- spätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Kunden resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der be- troffenen Vertragsleistungen. Der Kunde erstattet dem Dienstleister die zusätzlichen Aufwände des Dienstleisters, die aus einer solchen Verletzung des Kunden resultieren. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.

  • Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.

  • Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.