Common use of Intermodaler Verkehr Clause in Contracts

Intermodaler Verkehr. Vorbehaltlich der Rechts- und Verwaltungsvorschriften jeder Vertragspartei ist es den benannten Luftfahrtunternehmen jeder Vertragspartei gestattet, im Zusammenhang mit dem Luftverkehr jeden intermodalen Verkehr nach oder von beliebigen Punkten in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien oder von Drittländern durchzuführen. Die Luftfahrtunternehmen können wählen, ob sie ihren intermodalen Verkehr selbst durchführen oder ob sie ihn im Rahmen von Vereinbarungen, einschließlich der Code-Sharing, mit anderen Verkehrsträgern anbieten. Solche intermodalen Dienste können als durchgehender Dienst und zu einem einzigen Preis für den kombinierten Luft- und intermodalen Verkehr angeboten werden, vorausgesetzt, dass die Fluggäste und Versender über die Anbieter des betreffenden Verkehrs informiert werden.

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Intermodaler Verkehr. Vorbehaltlich der Rechts- Gesetze und Verwaltungsvorschriften Vorschriften jeder Vertragspartei ist es den benannten Luftfahrtunternehmen namhaftgemachten Luftfahrtgesellschaften jeder Vertragspartei gestattet, im Zusammenhang mit dem Luftverkehr jeden intermodalen Verkehr nach zu oder von beliebigen Punkten jedem Punkt in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien oder von Drittländern durchzuführen. Die Luftfahrtunternehmen Fluggesellschaften können wählen, ob sie ihren eigenen intermodalen Verkehr selbst durchführen oder ob sie ihn im Rahmen von durch Vereinbarungen, einschließlich der Code-SharingCodesharing, mit anderen Verkehrsträgern anbietenerbringen. Solche Diese intermodalen Dienste können als durchgehender Dienst Durchgangsverkehr und zu einem einzigen einheitlichen Preis für den kombinierten Luft- und intermodalen Verkehr angeboten werden, vorausgesetzt, dass die Fluggäste sofern Fahrgäste und Versender Verlader über die Anbieter des betreffenden Verkehrs informiert werden.

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Intermodaler Verkehr. Vorbehaltlich der Rechts- Gesetze und Verwaltungsvorschriften Vorschriften jeder Vertragspartei ist es den benannten Luftfahrtunternehmen namhaft gemachten Fluggesellschaften jeder Vertragspartei gestattet, im Zusammenhang mit dem Luftverkehr jeden intermodalen Verkehr nach zu oder von beliebigen Punkten jedem Punkt in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien oder von Drittländern durchzuführen. Die Luftfahrtunternehmen Fluggesellschaften können wählen, ob sie ihren eigenen intermodalen Verkehr selbst durchführen oder ob sie ihn im Rahmen von durch Vereinbarungen, einschließlich der Code-SharingCodesharing, mit anderen Verkehrsträgern anbietenerbringen. Solche Diese intermodalen Dienste können als durchgehender Dienst Durchgangsverkehr und zu einem einzigen einheitlichen Preis für den kombinierten Luft- und intermodalen Verkehr angeboten werden, vorausgesetzt, dass die Fluggäste sofern Fahrgäste und Versender Verlader über die Anbieter des betreffenden Verkehrs informiert werden.

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Intermodaler Verkehr. Vorbehaltlich der Rechts- Gesetze und Verwaltungsvorschriften Vorschriften jeder Vertragspartei ist es den benannten Luftfahrtunternehmen jeder Vertragspartei gestattet, im Zusammenhang mit dem Luftverkehr jeden intermodalen Verkehr nach oder von beliebigen Punkten in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien oder von Drittländern durchzuführen. Die Luftfahrtunternehmen können wählen, ob sie ihren eigenen intermodalen Verkehr selbst durchführen oder ob sie ihn im Rahmen von durch Vereinbarungen, einschließlich der Code-SharingCode- Sharings, mit anderen Verkehrsträgern anbieten. Solche intermodalen Dienste können als durchgehender Dienst und zu einem einzigen Preis für den kombinierten Luft- und intermodalen Verkehr angeboten werden, vorausgesetzt, dass die Fluggäste Passagiere und Versender über die Anbieter des betreffenden Verkehrs informiert werdensind.

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