Common use of Interne Steuern und Regelungen Clause in Contracts

Interne Steuern und Regelungen. 1. Die Parteien verpflichten sich, alle internen Steuern sowie anderen Gebühren und Regelungen in Übereinstimmung mit Artikel III des GATT 1994 sowie anderen massgebenden WTO-Übereinkommen anzuwenden.

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Interne Steuern und Regelungen. 1. Die Parteien Vertragsparteien verpflichten sich, alle internen Steuern sowie und anderen Gebühren Gebüh- ren und Regelungen in Übereinstimmung mit Artikel III des GATT 1994 199413 sowie anderen ande- ren massgebenden WTO-Übereinkommen Abkommen anzuwenden.

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Interne Steuern und Regelungen. 1. Die Parteien Vertragsparteien verpflichten sich, alle internen Steuern sowie und anderen Gebühren Gebüh- ren und Regelungen in Übereinstimmung mit Artikel III des GATT 1994 199410 sowie anderen ande- ren massgebenden WTO-Übereinkommen Abkommen anzuwenden.

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Interne Steuern und Regelungen. 1. Die Parteien verpflichten sich, alle internen Steuern sowie anderen Gebühren und Regelungen in Übereinstimmung mit Artikel III des GATT 1994 sowie anderen massgebenden mass­gebenden WTO-Übereinkommen anzuwenden.

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Interne Steuern und Regelungen. 1. Die Parteien verpflichten sich, alle internen Steuern sowie und anderen Gebühren und Regelungen in Übereinstimmung mit Artikel III des GATT 1994 sowie anderen massgebenden WTO-Übereinkommen anzuwenden.

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