Common use of Interventionszeit/-bereich‌ Clause in Contracts

Interventionszeit/-bereich‌. Die Vermittlung von Aufträgen an die Hilfeleister hat die nachfolgend definierten max. zulässigen Interventionszeiten zur Maßgabe. Die Berechnung der Interventionszeit beginnt ab erstmaliger Auftragsweitergabe durch die Vermittlungszentrale an den Hilfe- leister. Anhand der max. zulässigen Interventionszeiten werden sog. Interventionsbereiche bestimmt: Ein Interventionsbereich ergibt sich aus den Betriebsstandorten sämtlicher Hilfeleister, die den Einsatzort (Pannenort) innerhalb der max. zulässigen Interventi- onszeit erreichen können. Grundlage für die hierzu notwendige Weg-Zeit-Berechnung ist die von der Vermitt- lungszentrale edv-technisch errechnete Fahrzeit (ohne Rüstzeit) vom Betriebssitz des Hilfeleisters bis zur nachfolgend definierten Örtlichkeit. Die Vermittlungszentrale be- rücksichtigt dabei die schnellste Fahrstrecke, wobei die Einhaltung der Verkehrsvor- schriften, keine Inanspruchnahme von Ausnahmegenehmigungen sowie reguläre Ver- kehrs- und Witterungsverhältnisse angenommen werden. Die aktuelle Verkehrssituati- on (z. B. Stau, Straßensperrungen, reguläre Fahrbeschränkungen etc.) soll von der Vermittlungszentrale berücksichtigt werden. Interventionszeiten sind von allen Beteiligten unter Beachtung der verkehrsrechtlichen / gesetzlichen Bestimmungen und Berücksichtigung der Verkehrslage generell so kurz wie möglich zu halten.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag, www.abschleppzentrale.de

Interventionszeit/-bereich‌. Die Vermittlung von Aufträgen an die Hilfeleister hat die nachfolgend definierten max. zulässigen zu- lässigen Interventionszeiten zur Maßgabe. Die Ziffern 6.7.1 und 9.2 sind besonders zu beachten. Die Berechnung der Interventionszeit beginnt ab erstmaliger Auftragsweitergabe durch die Vermittlungszentrale an den Hilfe- leisterHilfeleister. Anhand der max. zulässigen Interventionszeiten werden sog. Interventionsbereiche bestimmt: Ein Interventionsbereich ergibt sich aus den Betriebsstandorten sämtlicher Hilfeleister, die den Einsatzort (z. B. Unfall- oder Pannenort) innerhalb der max. zulässigen Interventi- onszeit Interventionszeit erreichen können. Grundlage für die hierzu notwendige Weg-Zeit-Berechnung ist die von der Vermitt- lungszentrale Vermittlungs- zentrale edv-technisch errechnete Fahrzeit (ohne Rüstzeit) vom Betriebssitz des Hilfeleisters Hilfeleis- ters bis zur nachfolgend definierten Örtlichkeit. Die Vermittlungszentrale be- rücksichtigt berücksichtigt dabei die schnellste FahrstreckeFahrstrecke für die angeforderte Maßnahme, wobei die Einhaltung der Verkehrsvor- schriftenVerkehrsvorschriften, keine Inanspruchnahme von Ausnahmegenehmigungen sowie reguläre Ver- kehrs- Verkehrs- und Witterungsverhältnisse angenommen werden. Die aktuelle Verkehrssituati- on Ver- kehrssituation (z. B. Stau, Straßensperrungen, reguläre Fahrbeschränkungen etc.) soll von der Vermittlungszentrale berücksichtigt werden. Interventionszeiten sind von allen Beteiligten unter Beachtung der verkehrsrechtlichen / verkehrsrechtli- chen/gesetzlichen Bestimmungen und Berücksichtigung der Verkehrslage generell so kurz wie möglich zu halten.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag, Vertrag