Inventur Musterklauseln

Inventur. Die Ermittlung von Daten über die Konfiguration von Hard- und Software der Geräte ist zulässig, sofern sie der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes oder der Führung des Gerätebestandsverzeichnisses dient. Aus- genommen hiervon sind die Datenbestände der Anwenderinnen und Anwen- der. Die Personalräte sowie die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften kön- nen Einsicht in die Inventurdaten nehmen, sofern diese nicht einer besonde- ren Geheimhaltung unterliegen. Wenn bei der Inventur auf Arbeitsplatzrechnern Software ermittelt wird, die unzweifelhaft nicht der Aufgabenerfüllung der Beschäftigten dient oder ein Verstoß gegen lizenzrechtliche Bestimmungen vorliegt, können die Beschäf- tigten oder der jeweilige Verursacher von der Systemverwaltung aufgefordert werden, diese Software zu deinstallieren oder zu löschen. Hierbei können sich die Beschäftigten von der Systemverwaltung unterstützen lassen. Folgen die Beschäftigten nach Erhalt dieser Aufforderung nicht, wird die Sys- temverwaltung die Dienststelle der Beschäftigten hierüber unterrichten. Die Dienststelle klärt das weitere Vorgehen mit den Beschäftigten und teilt das Ergebnis der Systemverwaltung mit. Wenn der Aufforderung gefolgt wird, er- folgt keine Meldung an den Vorgesetzten. Da die Inventurdaten in der Regel keine Rückschlüsse auf den Verursacher der Installation erlauben, steht bei diesem Prozess die Deinstallation und nicht die Suche nach Verantwortlichkeiten im Vordergrund. Alte Inventurdaten sind mindestens jährlich zu überschreiben.
Inventur. 12.1 Eine Inventur der lagernden Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung der Zeitleiste und Rahmenbedingungen innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Xxxxxxx 08:00 - 17:00 Uhr). Die Entgelte dafür sind im Angebot geregelt. Der*die Kund*in hat das Recht, die Inventurarbeiten durch einen*eine eigene Mitarbeiter*in bzw. bevollmächtigten Dritten überwachen zu lassen.
Inventur. 7.1 Der Lieferant verpflichtet sich bei Serienwerkzeugen innerhalb von 3 Jahren nach Erst- Dokumentation oder letzter Inventur, eine ordnungsmäßige Anlageninventur durchzuführen und diese in der Applikation WIN zu dokumentieren.
Inventur. Der Lieferant wird ohne Kostenberechnung auf übersandten Handtmann Inventurformularen zum geforderten Inventurstichtag die bei ihm befindlichen Bestände an Gussteilen und beigestellten Komponenten inklusive ihrer Behältnisse stückzahlmäßig durch Zählen aufnehmen. Er wird mit Nennung der Handtmann Teilenummer. und der Kundenteilenummer die Ergebnisse melden. c) If production downtimes are foreseeable due to internal organisational concerns of the supplier, the supplier undertakes to carry out appropriate pre-production and free storage of the pre-produced parts. The storage of the pre-produced parts in containers of downstream production steps is prohibited. d) The supplier undertakes to carry out a test processing immediately without additional payment in the case of notified requirements. The results of processing must be summarised in writing without delay and transmitted to Handtmann without delay. e) After the end of each production shift, the supplier undertakes to enter at least the following data and to send it to Handtmann, Supplier Management department collected weekly every Monday for the previous calendar week: - Quantity of i.O. Teile - Quantity of n.i.O. Teile -Fault description of the not OK parts according to project-specific agreement (3rd stage of CLA) If the limit values specified in the project-specific agreement are exceeded after the end of a production shift, the supplier undertakes to inform Handtmann Supplier Management Division immediately. 5.
Inventur. 7.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Serienwerkzeugen innerhalb von drei Jahren nach der Erst-Dokumentation oder letzten Inventur, auf eigene Kosten eine ordnungsmäßige Anlageninventur durchzuführen und diese in der Applikation WIN zu dokumentieren.

Related to Inventur

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.