Investitionen Gesamtinvestitionen Musterklauseln

Investitionen Gesamtinvestitionen. Um die Liquidität des Unternehmens zu sichern, haben wir uns im Geschäftsjahr 2020 auf Investitionen in die wichtigsten Projekte fokussiert. Aus diesem Grund betrugen die Inves- titionen der GRAMMER Gruppe im Jahr 2020 83,8 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter dem Vorjahresniveau in Höhe von 133,4 Mio. EUR. Von den Gesamtinvestitionen entfielen im Berichtsjahr 10,7 Mio. EUR auf Vermögenswerte aus Miet- und in Mio. EUR Erworben 73,1 111,2 davon Sachanlagen 69,5 104,9 davon immaterielle Vermögenswerte 3,6 5,7 davon Finanzanlagen 0,0 0,6 Nutzungsrechte IFRS 16 10,7 22,2 in Mio. EUR Erworben 15,9 18,3 davon Sachanlagen 13,3 13,6 davon immaterielle Vermögenswerte 2,6 4,7 davon Finanzanlagen 0,0 0,0 Nutzungsrechte IFRS 16 5,0 2,3 Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16. Die Investitionen ohne aktivierte Vermögenswerte aus Miet- oder Leasingverhält- nissen nach IFRS 16 beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 73,1 Mio. EUR und lagen damit um 38,1 Mio. EUR oder 34,3 % unter dem Vorjahreswert von 111,2 Mio. EUR. Die Investitionen 1 Erstanwendungseffekte des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Höhe von 56,0 Mio. EUR nicht enthalten in Mio. EUR in Mio. EUR Erworben 38,6 51,8 davon Sachanlagen 38,3 51,5 davon immaterielle Vermögenswerte 0,3 0,3 davon Finanzanlagen 0,0 0,0 Nutzungsrechte IFRS 16 4,7 18,4 in das Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 80,2 Mio. EUR (Vj. 127,1 Mio. EUR) wovon 69,5 Mio. EUR auf erworbene Anlagegüter (Vj. 104,9 Mio. EUR) und 10,7 Mio. EUR (Vj. 22,2 Mio. EUR) auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 ent- fielen. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen inklusive Nutzungsrechte nach IFRS 16 teilen sich mit 43,0 Mio. EUR (Vj. 69,9 Mio. EUR) auf das Segment Automotive und mit 18,3 Mio. EUR (Vj. 15,9 Mio. EUR) auf das Segment Commercial Vehicles auf. Zudem erfolgten Investitionen innerhalb des Sach- anlagevermögens im Bereich Central Services mit 18,9 Mio. EUR (Vj. 41,3 Mio. EUR). Im Segment Automotive wurde hauptsächlich in den Aufbau von Produktions- und Montageeinrichtungen für Neuanläufe investiert. Dabei lag in der Region Americas der Schwerpunkt der Investitionen in Queretaro (Mx.) und Tupelo (US) für Anlagen zur Herstellung von Konsolen und Kopfstüt- zen. Am Standort Fayetteville (US) wurde in den Ausbau von Blasform Spritzkapazität investiert. In der Region EMEA wurde umfangreich in den Aufbau einer Kunststoff Spritzfertigung am Standort Zatec (CZ) investiert. Im Segment Commercial Erworben 18,6 41,0 davon Sachanlagen 17,9 39,7 davon immat...

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  • Investitionen In Bezug auf Investitionen wird auf das gesonderte Investitionsabkommen verwie- sen, das Korea einerseits sowie Island, Liechtenstein und die Schweiz andererseits abgeschlossen haben. Dieses Investitionsabkommen8 ist für seine Vertragsparteien Bestandteil der Instrumente zur Errichtung der Freihandelszone.

  • Sanktionen 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde kann einen Anbieter oder Subunternehmer, der selber oder durch seine Organe in schwerwiegender Weise einen oder mehrere der Tatbestände von Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben c und e sowie Absatz 2 Buchstaben b, f und g erfüllt, von künftigen öffentlichen Aufträgen für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus- schliessen oder ihm eine Busse von bis zu zehn Prozent der bereinigten Angebotssumme auferlegen. In leichten Fällen kann eine Verwarnung erfolgen. 2 Diese Sanktionsmöglichkeiten gelten unabhängig von weiteren rechtlichen Schritten gegen den fehlbaren Anbieter, Subunternehmer oder deren Organe. Den Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsabreden nach Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b teilt der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zu- ständige Behörde der Wettbewerbskommission mit. 3 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde meldet einen rechtskräftigen Ausschluss nach Absatz 1 dem InöB. Das InöB führt eine nicht öffentliche Liste der sanktionierten Anbieter und Subunterneh- mer, unter Angabe der Gründe für den Ausschluss sowie der Dauer des Aus- schlusses von öffentlichen Aufträgen. Es sorgt dafür, dass jeder Auftraggeber in Bezug auf einen bestimmten Anbieter oder Subunternehmer die entsprechen- den Informationen erhalten kann. Es kann zu diesem Zweck ein Abrufverfahren einrichten. Bund und Kantone stellen einander alle nach diesem Artikel erhobe- nen Informationen zur Verfügung. Nach Ablauf der Sanktion wird der Eintrag aus der Liste gelöscht. 4 Verstösst ein Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, erlässt die nach ge- setzlicher Anordnung zuständige Behörde die angemessenen Weisungen und sorgt für deren Einhaltung. 5 Werden für einen öffentlichen Auftrag finanzielle Beiträge gesprochen, so kön- nen diese Beiträge ganz oder teilweise entzogen oder zurückgefordert werden, wenn der Auftraggeber gegen beschaffungsrechtliche Vorgaben verstösst.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Personenkreis Im Rahmen der Kooperation zwischen der Envivas und der TK können sich Personen versichern, die Mitglied der TK sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leis- tungen der TK haben. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bzw. den Anspruch auf Familienversicherung bei der TK ist un- ter Angabe der gültigen TK-Versichertennummer bzw. Kran- kenversichertennummer im Versicherungsantrag zu erbringen.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Mitversicherte Personen 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.