Common use of Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Clause in Contracts

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß ge- mäß Art. 22 DSGVODS-GVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben vorgege- ben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einer Rahmenvereinbarung unter- stützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller indivi- dueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung Entscheidungsfin- dung gemäß Art. 22 DSGVODS-GVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags Kartenan- trags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich grundsätz- lich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Ge- schäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren Ver- fahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags unterstützend unter- stützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVODS-GVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?. Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse, z. B. gestützt auf Scoringverfahren gemäß § 31 BDSG, über die Annahme eines Kartenantrags Kar- tenantrags unterstützend einsetzen. Eine etwaige ablehnende Entscheidung wird nicht im Rahmen eines automatisierten Entscheidungsprozesses Entscheidungs- prozesses getroffen, sondern nach individueller Prüfung durch einen Bankmitarbeiter. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

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