Common use of Inzahlunggabe des Fahrzeugs Clause in Contracts

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird.

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Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden en- tsprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse Schadenfreiheitsklas- se der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe Inzahlung- gabe zugewiesen wird.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, www.zurich-connect.it

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle anstel- le des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers Eigentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein Versicherungs- schein und die Grüne Versicherungskarteden Auslandsschutzbrief, die der sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird.

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