Common use of Inzahlunggabe des Fahrzeugs Clause in Contracts

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird. 2. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auf- lösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den Versicherungsbedingungen - S. 3 von 39 „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Inzahlunggabe senden. Die Ge- sellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steu- erähnliche Abgaben) zurück. Die Rückerstattung er- folgt bei Erhalt aller oben genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht.

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden en- tsprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse Schadenfreiheitsklas- se der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe Inzahlung- gabe zugewiesen wird. 2. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auf- lösung Auflös- ung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung Rückers- tattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein Versi- cherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarteVersicherungskar- te, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den Versicherungsbedingungen - S. 3 von 39 „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Inzahlunggabe senden. Die Ge- sellschaft Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steu- erähnliche steuerähnliche Abgaben) zurück. Die Rückerstattung er- folgt erfolgt bei Erhalt aller oben genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle anstel- le des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers Eigentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein Versicherungs- schein und die Grüne Versicherungskarteden Auslandsschutzbrief, die der sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird. 2. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auf- lösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarteden Auslandsschutz- brief, die der sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören zer- stören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den Versicherungsbedingungen - S. 3 von 39 „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Inzahlunggabe senden. Die Ge- sellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steu- erähnliche Abgaben) zurück. Die Rückerstattung er- folgt bei Erhalt aller oben genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht.. Versicherungsbedingungen - S. 3 von 29

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Samples: Versicherungsvertrag Kleintransporter

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird. 2. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auf- lösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den Versicherungsbedingungen - S. 3 von 39 38 „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Inzahlunggabe senden. Die Ge- sellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steu- erähnliche Abgaben) zurück. Die Rückerstattung er- folgt bei Erhalt aller oben genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht.

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Samples: Versicherungsvertrag Personenkraftwagen

Inzahlunggabe des Fahrzeugs. 1. Falls der Versicherungsnehmer gegen Vorlage der ent- sprechenden Belegdokumentation beantragt, dass die Gültigkeit der Police auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, übertragen wird, anstelle des vorangehenden, mit demzufolge der Änderung der Prämie, wird die Prämie, sofern die Person des Ei- gentümers sich nicht ändert, verrechnet. Der Ver- sicherungsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. Falls das „in Zahlung gegebene“ Fahrzeug nicht verkauft wird, und der Eigentümer wieder in seinen Besitz gelangt und den Versicherungsschutz benötigt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dem die Schaden- freiheitsklasse „CU“ 14 und die Schadenfreiheits- klasse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Inzah- lunggabe zugewiesen wird. 2. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auf- lösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den Versicherungsbedingungen - S. 3 von 39 37 „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Inzahlunggabe senden. Die Ge- sellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steu- erähnliche Abgaben) zurück. Die Rückerstattung er- folgt bei Erhalt aller oben genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht.

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Samples: Versicherungsvertrag Personenkraftwagen