Jahreslohn und Auszahlung Musterklauseln

Jahreslohn und Auszahlung. Der Jahreslohn wird im Einzelarbeitsvertrag festgelegt. Die Aus- zahlung des Jahreslohnes erfolgt in 13 Teilen am 25. (im Dezember am 20.) jeden Monats.
Jahreslohn und Auszahlung. Der Jahreslohn wird im Einzelarbeitsvertrag festgelegt.

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  • Vorauszahlung 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

  • Preis und Zahlung 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. 4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. 5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- raums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe- nen Zeitpunkt erfolgt. 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechts- folgen angibt, die nach den Ziffern 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versiche- rungsnehmer danach innerhalb eines Monats den ange- mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versiche- rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versi- cherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt.

  • Vorauszahlungen 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet. 3.2 Die Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist insbesondere gegeben: a) bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, b) bei zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch den Versorger im laufenden Vertragsverhältnis, c) bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zum Versorger, wenn diesbezüglich ein Fall von lit. a) oder b) vorliegt, oder d) nach einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung fälliger Beträge für die Unterbrechung der Versorgung und deren Wiederherstellung. 3.3 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Versorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 3.4 Ist ein Fall nach Ziffer 3.2 gegeben und verlangt der Versorger berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn der Kunde sämtliche Rückstände gegenüber dem Versorger einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig gezahlt hat und seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllt. 3.5 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme errichten. In diesem Fall ist der Versorger berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen.

  • Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.

  • Aufschiebung der Zahlung Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.

  • Abschlagszahlungen 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

  • Auszahlung Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.

  • Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.

  • Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.